Bundesjustizministerin: Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen 
Zum heutigen Kabinettbeschluss zur Bereinigung von Bundesrecht erklärt 
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:
Wir brauchen nur so viel Recht wie nötig, nicht so viel Recht wie möglich. 
Heute haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr als 80 Gesetze und 
Verordnungen aufhebt. 
Immer wieder werden Gesetze und Rechtsverordnungen bedeutungslos, die wir daher 
guten Gewissens aufheben können. Verstreute Regelungen müssen zusammengeführt 
werden, damit Rechtsuchende die Regelung wirklich dort finden, wo sie am 
ehesten zu vermuten ist. 
Bei 1.716 Gesetzen und 2.644 Rechtsverordnungen ist die Pflege des Bundesrechts 
eine aufwendige und wichtige Aufgabe. Wir müssen sorgfältig prüfen, ob 
Vorschriften wirklich aufgehoben werden können, denn erworbene Rechtspositionen 
müssen erhalten bleiben und negative Folgen ausgeschlossen werden. Die 
Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen ist daher ein großer 
Erfolg. 

Hintergrund: 
Rechtsbereinigung ist eine wichtige Daueraufgabe, die sich im Interesse einer 
gut funktionierenden Rechtsordnung immer wieder lohnt. 
Der heute verabschiedete Regierungsentwurf will vor allem alte Vorschriften 
aufheben, insbesondere aus der Zeit vor und kurz nach der Gründung der 
Bundesrepublik. Ein Beispiel ist das Gesetz über Postkleiderkassen aus dem Jahr 
1937. 
Außerdem ist vorgesehen, rund 900 noch vorhandene reichsrechtliche Begriffe aus 
dem Bundesrecht zu entfernen. Darüber hinaus wird in großem Umfang 
gegenstandslos gewordenes Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag bereinigt. 

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