UN-Kinderrechtskonvention: Rücknahme des Vorbehalts rechtswirksam

Zur heutigen Übergabe des Schreibens zur Rücknahme der Erklärungen zur 
UN-Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Achtzehn Jahre nach Zeichnung ist der Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention 
endgültig aus der Welt. Mit der Übergabe des Rücknahmeschreibens an die 
Vereinten Nationen demonstriert die Bundesregierung eindrucksvoll, dass das 
Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht. 
Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen 
ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Die Rücknahme des Vorbehalts 
sollte jetzt den Ländern Anlass geben, ihre legislative Praxis und die 
Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen. Es geht vor allem um Kinder und 
Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft muss auf die kürzeste noch 
angemessene Zeit reduziert werden. 
Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, vor allem bei der 
medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere 
Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen. Und es ist 
richtig, im Asylverfahren nicht nur Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr, 
sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand zur Seite zu 
stellen. Es gibt auch keine Verpflichtung, minderjährige Asylbewerber in 
Gemeinschaftsunterkünften zu beherbergen. 
Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen 
Flüchtlingen weiter zu verbes <<150710_UN-Kinderrechtskonvention.pdf>> sern.
 

Attachment: 150710_UN-Kinderrechtskonvention.pdf
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