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Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Linda Baumann
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P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 143/10 ---- 22.11.2010 
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Artenschutz/ Agrar/ Gentechnik
NABU diskutiert neue Studie zu Gentechnik- und Artenschutzrecht
Hält das Gentechnikrecht was es verspricht? 

Berlin -  Der NABU diskutierte heute auf einem Workshop eine neue
Studie des NABU, die sich der bisher kaum untersuchten Frage widmet, ob
das Artenschutzrecht und das Gentechnikrecht einen hinreichenden Schutz
der Natur beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen leistet. Die
teilweise ernüchternden Ergebnisse laufen dem landläufigen Bild eines
starken Naturschutzregimes und eines strengen
Gentechnik-Risikomanagements zuwider. Die NABU-Studie wurde von  Prof.
Dr. Felix Ekardt und Bettina Hennig der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit
und Klimapolitik von der Universität Rostock erstellt. 

Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ob
beispielsweise die Gelbbauchunke mehr Schutzrechte als der Genmaisanbau
genießt, könnte es für den Naturschutz eng werden. „Zu vielen
geschützten Arten fehlen uns Daten. Wir wissen schlicht zu wenig
darüber, wie sie auf die verschiedenen gentechnisch veränderten
Pflanzen reagieren und welche Gefährdungen sich daraus ergeben können.
Dies ist eine Folge einer sogenannten ‚Biosicherheitsforschung‘, die
sich mehr um die Weiterentwicklung  und Akzeptanz neuer gentechnisch
veränderter Organismen als um offene Risikoaspekte für Umwelt und
Natur kümmert“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Doch selbst wenn es mehr Daten gäbe, gerät die Auseinandersetzung in
Konflikt mit der europäischen Gesetzgebung. Die europäische Kommission
nimmt an, dass alles, was sie an neuen gentechnisch veränderten Pflanzen
zulässt, auch umfassend geprüft und sicher ist und deshalb weitere
Nachprüfungen auf der Mitgliedsstaatenebene nicht mehr zulässig sind.
„Im Grunde kann man davon ausgehen, dass mit der europäischen
Zulassung die Entscheidung für einen Gentechnikanbau und eine damit
einhergehende schleichende Grundkontamination der Landschaft und
Produktketten mit gentechnisch veränderten Organismen gefallen ist. Die
Diskussion über Koexistenzmaßnahmen, also Regelungen unter welchen
Umständen konventionelle Landwirtschaft und gentechnisch veränderte
Pflanzen nebeneinander existieren können und dürfen, dient eher dazu,
die Grundentscheidung pro Gentechnik zu verschleiern“, so
NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober.

Daraus ergibt sich grundsätzlicher Diskussionsbedarf, inwieweit das
Gentechnikregime auf europäischer und nationaler Ebene mit Demokratie
und Grundrechten in Konflikt gerät. Denn die Frage, ob Europa
gentechnikfrei bleiben soll oder sich dem Diktat der Industrie beugt,
geht alle Bürger an. 


Für Rückfragen: Dr. Steffi Ober, Referentin für Agro-Gentechnik, Tel:
030 - 2849841612.

Im Internet zu finden unter www.NABU.de 



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