Abo- und Kostenfallen erfolgreich bekämpfen

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Bekämpfung 
von Abo- und Kostenfallen im Internet erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage bereits in 
Kostenfallen getappt. Internetabzocke wird künftig ein Riegel vorgeschoben, und 
die Verbraucherrechte werden gestärkt. In den vergangenen Jahren haben dubiose 
Geschäftsmodelle im Internet zugenommen, die Internetnutzer in Kostenfallen 
lockten, obwohl die Angebote kostenfrei aussahen. Beschwerden zu scheinbaren 
Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam, rissen nicht ab. Viele 
Verbraucher fallen auf solche Angebote im Internet herein - und sollen dann für 
etwas zahlen, was erst kostenlos erschien.

Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen im Internet. 
Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere. 
Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung 
ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen. Der Bestellbutton 
muss unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der 
Schutz vor Kostenfallen gilt immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online 
bestellt werden, ob mit Computer, Smartphone oder Tablet. Die Neuregelung 
stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch 
im Interesse der Wirtschaft. 

Die Buttonlösung muss europaweit gelten, weil Internetabzocke nicht an der 
Grenze Halt macht. In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass 
die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird. 

Zum Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von 
Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als 
"gratis" angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als 
Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung 
kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis 
oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen 
Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen 
Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche 
Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und 
verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher 
mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung 
verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und 
gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle 
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet 
- sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. 

Heute hat das Bundeskabinett den von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen 
Gesetzentwurf beschlossen. Dieser Regierungsentwurf wird nun über den Bundesrat 
dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet. 

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die 
Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die 
künftige europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Das Europäische 
Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die 
erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es 
wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese 
Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie räumt 
den Mitgliedstaaten dafür eine Frist von zwei Jahren ein. Da Kostenfallen ein 
drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal 
für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.

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Pressestelle
Bundesjustizministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

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