Ab morgen besserer Rechtsschutz 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu den ab morgen 
geltenden Rechtsschutzverbesserungen im Zivilprozess:

Der Rechtsschutz in Deutschland wird noch besser. Die Zivilgerichte werden 
häufiger mündlich verhandeln. Die mündliche Verhandlung ist der Dreh- und 
Angelpunkt im Prozess. Hier können die Parteien ihren Standpunkt offen mit den 
Richtern diskutieren. Gerade in zweiter Instanz wurden bislang viele Fälle im 
schriftlichen Verfahren entschieden. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die 
Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. Die 
Richter dürfen nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die 
Berufung offensichtlich aussichtslos ist.

Ab morgen gibt es auch ein neues Rechtsmittel. Bisher wurde in der zweiten 
Instanz häufig durch unanfechtbaren Beschluss entschieden. Dann war der Prozess 
beendet, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen 
ging. Damit ist jetzt Schluss. Die Rechtsprechung der Berufungsgerichte steht 
für Streitwerte über 20.000 Euro jetzt immer unter höchstrichterlicher 
Kontrolle.

Zum Hintergrund:
Berufungsgerichte waren bislang nach § 522 Absatz 2 ZPO verpflichtet, die 
Berufung in klaren Fällen ohne mündliche Verhandlung und ohne weitere 
Anfechtungsmöglichkeiten zurückweisen. Die von Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Neuregelung stärkt die mündliche 
Verhandlung und baut den Rechtsschutz aus:

*       Auch im Berufungsverfahren muss jetzt immer mündlich verhandelt werden, 
wenn eine mündliche Erörterung des Rechtsstreits geboten ist - zum Beispiel 
wegen der existenziellen Bedeutung des Rechtsstreits für eine Partei -, selbst 
wenn die Sache aussichtslos erscheint und keine Grundsatzbedeutung hat. 
*       Die Schwelle für eine Prozessbeendigung durch unanfechtbaren Beschluss 
wird heraufgesetzt. Künftig kann dies nur noch geschehen, wenn die Berufung 
offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, während bislang 
Offensichtlichkeit nicht gefordert wurde. 

*       Das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde wird eingeführt. Selbst 
wenn eine Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen 
wird, kann dagegen künftig ab einer Beschwer von 20.000 Euro 
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Damit werden 
Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon 
Berufungsurteile anfechtbar. Damit werden zugleich regionale Unterschiede im 
Rechtsschutz beseitigt. 

Die Gesetzesänderung beseitigt zugleich regionale Unterschiede im Rechtsschutz. 
Bisher wurde von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich von der Vorschrift 
Gebrauch gemacht, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. 
Während in bestimmten Gerichtsbezirken mehr als jede vierte Berufung durch 
unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde, war es in anderen Regionen nicht 
einmal jede zehnte. Mit dem neuen Gesetz wirken sich die regionalen 
Unterschiede nicht mehr aus. Es gibt die gleichen Rechtsmittel, egal ob die 
Entscheidung durch Urteil oder Beschluss ergeht. Der Gerichtsort entscheidet 
nicht mehr über die Qualität des Rechtsschutzes.

Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen in Kraft.

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