Weltverbrauchertag: Neuigkeiten zur Schlichtung im Luftverkehr und Transparenz 
durch Verbraucherschutzpaket

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages erklärt Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger zu aktuellen Verbraucherschutzinitiativen des 
Bundesjustizministeriums:

Der Weg ist frei für eine erfolgreiche Schlichtung im Flugverkehr. Jetzt hat 
sich auch der Verband der nationalen und internationalen Fluggesellschaften 
BARIG entschieden, unser Schlichtungsmodell zu unterstützen. Künftig kann sich 
jeder Fluggast bei Zahlungsansprüchen bis 5.000 Euro an eine Schlichtungsstelle 
wenden, egal ob es um Überbuchung, Annullierung, Verspätung oder Schäden am 
Reise- und Handgepäck geht. Durch die Einigung mit den großen Verbänden der 
deutschen und ausländischen Fluggesellschaften verspricht die Schlichtung ein 
echtes Erfolgsmodell zu werden. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen 
den Willen der Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt, weil niemand 
gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtersprüche zu akzeptieren. Das 
flankierende Gesetz ist auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf enthält auch 
eine Auffanglösung, falls sich Fluggesellschaften nicht freiwillig beteiligen. 
Die Schlichtung nützt Kunden wie Fluggesellschaften. Streitigkeiten werden 
unbürokratisch gelöst und teure Gerichtsverfahren verhindert.

Mein neues Verbraucherschutzpaket bündelt Maßnahmen gegen unseriöse 
Geschäftspraktiken. Wir setzen auf Transparenz, damit sich gut informierte 
Kunden bewusst und frei entscheiden können.

Bei sozialen Netzwerken und anderen Internetangeboten sollen die Nutzer den 
Preis kennen, den sie für ihre Teilnahme bezahlen. Auch wenn viele Nutzer es 
nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit ihren persönlichen Daten. 
Ob Kunden mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden sind, 
darf künftig nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden. Mit Änderungen im BGB 
stellen wir sicher, dass der Nutzer über notwendige Einwilligungen wirklich 
bewusst entscheidet, etwa durch Ankreuzen der entsprechenden Klausel.

Das Abmahnunwesen im Urheber- und Wettbewerbsrecht wird beendet. Die alte 
Gebührendeckelung für Erstabmahnungen bei Raubkopien oder Filesharing lief 
weitgehend leer. Mein Vorschlag verzichtet auf hohe Hürden, über die niemand 
herüberkommt. Für alle Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen 
Privatpersonen soll es einen niedrigen Einheitsstreitwert geben, wenn ein 
Verletzer vom Rechtsinhaber erstmals berechtigt abgemahnt wird. Auch im 
Wettbewerbsrecht sorgen wir für angemessene Abmahnkosten. Unberechtigt 
Abgemahnte sollen im Urheber- und Wettbewerbsrecht einen Gegenanspruch für den 
Ersatz ihrer Rechtsverteidigungskosten bekommen. 

Beim Inkasso sorgen wir ebenfalls für Transparenz. Neue Darlegungs- und 
Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig 
zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend 
gemachte  Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Damit 
unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, wird die Aufsicht 
gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll 
verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen.

Der Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird nachgebessert. Die meisten 
Beschwerden betreffen die Vermittlung angeblich kostenfreier Gewinnspiele, die 
oft mit drei- oder vierstelligen Beträgen in Rechnung gestellt werden. Für 
solche Gewinnspieldiensteverträge gilt in Zukunft Textform, sie können nicht 
mehr am Telefon geschlossen werden. Der Bußgeldrahmen für unerlaubte 
Telefonwerbung wird erhöht.

Der von mir vorgeschlagenen Button gegen Kostenfallen im Internet stellt 
sicher, dass bei Vertragsschlüssen im Internet nur noch zahlen muss, wer 
wirklich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nehmen will.

Hintergrund:
1. Schlichtung im Luftverkehr
Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen: Schlichtungsmodelle werden immer dann 
zum Erfolg, wenn sie von breiter Akzeptanz der beteiligten Unternehmen getragen 
werden. Das Ziel einer schnellen und unbürokratischen Lösung wird nur erreicht, 
wenn die beteiligten Unternehmen bereit sind, die Schlichtersprüche 
anzuerkennen. Niemand kann gesetzlich gezwungen werden, die Vorschläge eines 
Schlichters zu akzeptieren. Mit den großen Verbänden der Fluggesellschaften 
wurde intensiv über ein effektives Schlichtungsverfahren verhandelt. Nach dem 
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat sich jetzt auch 
der Verband der internationalen Fluggesellschaften (Board of Airline 
Representatives in Germany e.V.) für eine Unterstützung des vorgeschlagenen 
Schlichtungsmodells entschieden.
Die Schlichtung wird gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf liegt jetzt 
Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vor. Vorgesehen ist eine freiwillige, 
privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle, die bei Erfüllung bestimmter 
Anforderungen durch die Bundesregierung anerkannt wird. Das kann, muss aber 
nicht die bestehende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr 
(SÖP) sein. Die Fluggesellschaften haben darauf Wert gelegt, eine 
eigenverantwortliche Lösung zu ermöglichen. 
An eine Schlichtungsstelle können sich Fluggäste künftig immer wenden, wenn es 
um Zahlungsansprüche bis zu 5000 Euro wegen Nichtbeförderung (Überbuchung), 
wegen Annullierung und Verspätung von Flügen, wegen Schäden an Reise- und 
Handgepäck oder im Zusammenhang mit der Beförderung behinderter oder 
mobilitätseingeschränkter Personen geht. Für Fluggesellschaften, die sich nicht 
freiwillig beteiligen, ist als Auffanglösung eine behördliche 
Schlichtungsstelle vorgesehen. 
Den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums finden Sie hier. 

2. Verbraucherschutzpaket
Der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird derzeit in 
der Bundesregierung abgestimmt. 

Den von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen 
Schutz gegen Kostenfallen im Internet hat der Deutsche Bundestag bereits 
beschlossen. Das Gesetz gilt - nach der Beteiligung des Bundesrates - 
voraussichtlich ab diesem Sommer.

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