Kempten wird Gerichtsstand für Straftaten von Soldaten im Ausland

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines "Gesetzes für einen 
Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr" erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Bei den jetzt bundesweit zuständigen Richtern und Staatsanwälten wird Erfahrung 
gebündelt. In Zukunft werden bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen 
entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und 
Auslandsermittlungen auskennen. Durch die neue Regelung werden langwierige 
Zuständigkeitsprobleme beendet.

Kempten ist hervorragend geeignet, die in den neuen Gerichtsstand gesetzten 
Erwartungen zu erfüllen. Dort sitzt schon heute die bayerische 
Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bislang aber nur bayernweit zuständig ist 
für Straftaten, die Soldaten im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden. Die 
bayerischen Spezialisten werden ihre Erfahrungen bundesweit einbringen.

Zum Hintergrund:
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei besonderer 
Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes) dem deutschen 
Strafrecht, das gemäß § 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes für Straftaten gilt, 
die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen 
Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden.

Für entsprechende Sachverhalte besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. 
Dies führte bisher dazu, dass nach den allgemeinen Gerichtsstandsregelungen der 
Strafprozessordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften an verschiedenen Orten 
für solche Verfahren zuständig sein können. Das kann zu Zuständigkeitsproblemen 
führen mit der Folge, dass sich Verfahren verzögern. Mit dem neuen besonderen 
Gerichtsstand wird diesen Problemen begegnet.

Die Kenntnisse der militärischen Abläufe und Strukturen, der rechtlichen und 
tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwendung, die für die Bearbeitung 
der Verfahren notwendig sind, können durch einen besonderen Gerichtsstand und 
eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft eher gewährleistet werden. Diese 
Spezialkenntnisse tragen zudem zu einer zügigen Bearbeitung bei.

Der vorliegende Gesetzentwurf begründet deshalb für Kempten einen besonderen 
Gerichtsstand für Straftaten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr 
in besonderer Auslandsverwendung begangen wurden, jedoch keine 
Wehrstrafgerichtsbarkeit. Hieraus leitet sich auch die örtliche Zuständigkeit 
der Staatsanwaltschaft Kempten aus § 143 Absatz 1 des 
Gerichtsverfassungsgesetzes ab.

Grund für die örtliche Wahl des Gerichtsstandes Kempten ist, dass die 
Staatsanwaltschaft Kempten bereits jetzt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für 
den Bereich des Freistaates Bayern für die Verfolgung solcher Straftaten 
zuständig ist. Bei der Justiz in Kempten sind die erforderlichen Erfahrungen 
bereits vorhanden. Diese Erfahrungen werden bei der nun vorgesehenen Ausdehnung 
der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet  
<<PM_Gerichtsstand_Soldaten_im_Kabinett.pdf>> von Nutzen sein.

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