<<PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf>> Flexiblere 
Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung

Die Bundesregierung hat heute Gesetzentwürfe beschlossen, die das 
Patentverfahren, die Zahlung im Geschäftsverkehr und das Zivilprozessrecht 
betreffen. Der Entwurf zum Patentnovellierungsgesetz sorgt dafür, dass Patente 
und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragt und geprüft werden können. Der 
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die 
Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Und 
schließlich wird durch die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im 
Zivilprozess den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen 
Instanzenzug erleichtert.

1. Patentnovellierungsgesetz
Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen 
eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines 
Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und 
Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der 
"Recherchebericht" des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob 
die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der 
übrigen Voraussetzungen einer Patentierung.
 
Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über 
das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen 
schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen.

Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und 
entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft.
 
2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs 
zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der 
Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist 
es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, 
wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern 
oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen 
kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige 
Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen 
Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt 
beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen 
kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe 
gedeckelt.

Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen: 

1.      Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, 
Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen 
Begleichung einer Forderung hinauszuschieben;
2.      Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen;
3.      Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug.
3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer 
Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen 
Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen 
der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung 
bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im 
Zivilprozess schließt diese Lücke.
 
Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die 
Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel 
vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges 
Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der 
Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert.
 
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen 
die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche 
Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über 
die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird.

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