Elektronischer Rechtsverkehr soll die Kommunikation zwischen Justiz und Bürgern 
weiter fördern

Zu den anlässlich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 
(JuMiKo) am 13./14. Juni 2012 in Wiesbaden vorgestellten Diskussionsentwürfen 
eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den 
Gerichten sowie eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in 
Strafsachen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

In vielen Bereichen, wie etwa dem online-Shopping oder dem online-Banking, ist 
der Rechtsverkehr auf elektronischem Weg bereits eine Selbstverständlichkeit. 
Bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gibt es 
jedoch noch Aufholbedarf. Oftmals sind es rein praktische Gründe sowie 
unterschiedliche Standards in den einzelnen Bundesländern, die dazu führen, 
dass die bereits heute möglichen elektronischen Übermittlungsformen nicht 
genutzt werden. Durch die Regelungen in den Diskussionsentwürfen des 
Bundesjustizministeriums soll der elektronische Rechtsverkehr zwischen Bürgern 
und der Justiz weiter gefördert werden. In einigen Jahren sollen deshalb alle 
Gerichte bundesweit für elektronische Eingänge geöffnet werden. Neben der schon 
heute möglichen Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur sollen 
dann auch weitere sichere Übermittlungswege wie De-Mail oder das kostenlose 
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zulässig sein. Künftig 
sollen bundesweit einheitliche und technikneutrale Standards für die 
elektronische Kommunikation mit der Justiz gelten. Damit korrespondierend soll 
für Rechtsanwälte die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtend 
sein.

In Strafsachen soll parallel dazu eine umfassende elektronische Aktenführung 
eingeführt werden. Es werden Ressourcen sowohl bei den Justizbehörden, aber 
auch bei den Rechtsanwälten geschont und hierdurch eine effektivere und 
schnellere Arbeitsweise ermöglicht. Dies kommt allen Beteiligten zugute. Alle 
Dokumente im Strafverfahren sollen nach dem Stand der Technik mit hohem 
Beweiswert eingescannt und dem Verfahren in elektronischer Form zugrunde gelegt 
werden.

Auch die Bundesländer wollen mit dem Gesetzentwurf der "E-Justice 
Bundesratsinititive" die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs erreichen. 
Wir werden die mit den Bundesländern bereits in der Vergangenheit konstruktive 
und offene Diskussion zu diesem wichtigen gemeinsamen Vorhaben fortsetzen.


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