http://www.eu-info.de/dpa-europaticker/213117.html

dpa - 25.06.2012 

Wider den Etikettenschwindel: Neues EU-Bio-Logo wird im Juli Pflicht 

Nicht immer ist "Bio" drin, wenn "Bio" draufsteht. Die Tricks einiger 
Lebensmittelerzeuger bei der Kennzeichnung von Ökoprodukten haben 
Verbraucherschützer alarmiert. Ein neues Bio-Logo wird jetzt EU-weit Pflicht. 
Manch einem geht die Regelung allerdings nicht weit genug

Von Jan-Henrik Petermann, dpa

Hannover/Brüssel/Berlin (dpa) - Verbindliche Pflicht statt freiwilliger 
Werbestrategie: Von diesem Sonntag (1. Juli) an müssen alle Erzeuger verpackter 
Biolebensmittel nachweisen, dass ihre Ware wirklich nach den Standards für 
ökologischen Landbau im europäischen Binnenmarkt hergestellt wurde. Die EU 
begreift das neue Bio-Logo als Transparenz-Offensive. Doch Kritiker sehen noch 
Verbesserungsbedarf.

Wie sieht das neue Bio-Logo der EU aus?

Die aus der EU-Flagge bekannten zwölf Sterne sind als geschwungenes Blatt auf 
grünem Hintergrund zu sehen. So will die EU-Kommission einen hohen 
Wiedererkennungswert sicherstellen. Dabei lassen es die Fachbeamten von 
Agrarkommissar Dacian Cioloş nicht an Pathos mangeln: Das neue Logo 
symbolisiere eine Art "Hochzeit" Europas mit der Natur, heißt es. In direkter 
Nähe des Emblems sind ein Kontrollcode sowie der Herkunftsort der Rohstoffe 
angegeben. Unterschieden wird zwischen EU-Quellen, Nicht-EU-Quellen und einer 
Mischvariante.

Was bedeutet das Logo für die Verbraucher?

Käufer von verpackten Lebensmitteln wie Bio-Brot, Bio-Marmelade oder 
Bio-Gemüsesuppe sollen die Garantie haben, dass die Produkte auf Basis 
geltender EU-Verordnungen (EC 889/2008, EU 271/2010) offiziell als solche 
eingestuft werden dürfen. Ziel ist es, damit das Vertrauen in die Qualität zu 
stärken. Die Verbraucherorganisation Foodwatch sieht das insgesamt positiv: "Es 
ist gut, dass es für Bioprodukte ein verpflichtendes Siegel gibt", sagt 
Sprecherin Christiane Groß. "Nur staatliche Gütesiegel, für die der Gesetzgeber 
Kriterien vorschreibt, sind für Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim 
Einkauf."

Was müssen Bio-Produzenten künftig beachten?

Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe eines Bioprodukts müssen aus 
zertifiziertem Ökolandbau stammen. Höchstens 5 Prozent dürfen dagegen aus 
konventioneller Landwirtschaft kommen. Aus Sicht des Bundes für 
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) war eine rechtliche Festlegung 
solcher Standards nicht unbedingt nötig - auch wenn das mögliche Plus an 
Transparenz auf Zustimmung stößt. "Man kann sich darüber streiten, ob man ein 
obligatorisches Logo will. Wir hatten uns für ein freiwilliges ausgesprochen", 
erklärt BLL-Rechtsexperte Marcus Girnau. "Aber nun sind gewisse 
Mindestanforderungen erfüllt."

Habe ich das neue EU-Logo nicht schon oft gesehen?

Eigentlich ist das neue Logo schon seit zwei Jahren vorgeschrieben. Um 
Herstellern die Anpassung zu erleichtern und nicht unnötig Müll durch alte 
Verpackungen zu produzieren, hatte Brüssel eine Übergangsfrist bis Ende Juni 
2012 gewährt. "Für uns war das wichtig, damit Ware mit dem alten Logo 
abverkauft werde konnte", sagt Girnau.

Gibt es Ausnahmen von der neuen Kennzeichnungspflicht?

Das neue Logo gilt nur für bereits verpackte Bio-Lebensmittel, die in einem 
EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die Vorschriften der Union zum 
ökologischen Landbau erfüllen. Ausgenommen ist "lose Ware" wie frisches Obst 
und Gemüse; sobald diese verschweißt wird, greift auch hier die Definition der 
Verpackung und Kennzeichnungspflicht. Nicht erfasst sind zudem Fleisch und 
Fisch aus wilder Jagd, Kosmetik sowie Textilien oder Produkte, für die es nur 
nationale Regeln gibt.

Können die Anbieter von Bio-Lebensmitteln freiwillig mehr tun?

Unverpacktes kann weiterhin mit eigenen Qualitätssiegeln ausgewiesen werden. 
Laut EU-Kommission gilt auch für andere Logos Bestandsschutz: "Nationale und 
private Etiketten bleiben gültig und können auf Bio-Produkten neben dem 
Euro-Blatt abgebildet werden" - darunter das vor elf Jahren eingeführte 
deutsche Bio-Siegel, ein weißes Sechseck mit grünem Rand. Sie dürfen aber nur 
als Ergänzung, nicht anstatt des verbindlichen EU-Logos auf die Packung 
gedruckt werden. "Die Frage eines gemeinsamen Logos war zunächst umstritten", 
sagt Alexander Beck vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). "Das 
neue EU-Logo wird aber sicherlich seine Bedeutung am Markt bekommen."

Wo sehen Verbraucherschützer noch Nachbesserungsbedarf?

Foodwatch kritisiert, dass die Verbraucher trotz des Bekenntnisses zu mehr 
Transparenz bei vielen Produkten getäuscht werden können. "Mit dem Bio-Siegel 
verkauft werden etwa Limonaden, in denen kein Tropfen Fruchtsaft steckt, 
sondern der Geschmack mit Aromastoffen aus Papierabfällen und Schimmelpilzen 
erzeugt wird", moniert Groß. "EU-Biosiegel hin oder her: Die europäische 
Politik muss Lücken der Öko-Verordnung schließen und dafür sorgen, dass Bio 
ehrlicher wird." Die Erzeuger mahnen dagegen an, das Logo mit öffentlichen 
Kampagnen bekanntzumachen: "Was fehlt, ist, dass Kommission und Bund Geld in 
die Hand nehmen und es den Verbrauchern erklären", fordert Beck.

Internet 

EU-Kommission zum neuen Bio-Logo (englisch) 
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/files/eu-policy/logo/FAQ_logo_en.pdf
 
Label-Suchmaschine der Verbraucher-Initiative 
http://www.label-online.de/label-datenbank  

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