Gesetz gegen Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft

Zum heutigen Inkrafttreten des Gesetzes gegen Kostenfallen am 1. August erklärt 
die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

"Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn 
ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr 
eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein 
Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. 
Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die 
Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie."

Zum Hintergrund: 

Die Produkte werden als "gratis", "free" oder "kostenlos" angepriesen und im 
Kleingedruckten verstecken sich horrende Preise. Das böse Erwachen kommt dann 
mit der Rechnung. Aber auch wenn bei solchen Kostenfallen oft kein 
rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag noch 
angefochten oder widerrufen werden könnte, zahlen viele Verbraucher aus 
Unkenntnis. Oft fühlen sie sich auch unter Druck gesetzt durch die scharf 
formulierten Briefe von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten, die die 
vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollen.

Das neue Gesetz ("Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren 
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen 
Geschäftsverkehr") stellt mit der Buttonlösung nun sicher, dass 
Internetnutzerinnen und -nutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre 
Zahlungspflicht wirklich kennen. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im 
elektronischen Geschäftsverkehr soll nur zu Stande kommen, wenn der Verbraucher 
mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung 
verpflichtet. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen im Internet, die über 
Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche 
gut lesbar mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer 
entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Sehen Sie zu einigen möglichen Gestaltungen des Buttons eine Animation des BMJ 
unter:

http://www.youtube.com/watch?v=MgvLn8dZC1A


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