Berufsbetreuervergütung künftig umsatzsteuerfrei 

Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte auf Betreiben 
des  Bundesjustizministeriums eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der 
Berufsbetreuervergütung erzielt werden. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer ist eine verdiente 
Anerkennung für die von ihnen geleistete anspruchsvolle und schwierige Arbeit. 
Für eine angemessene Verbesserung der Vergütung habe ich mich lange eingesetzt.

Berufsbetreuer sind eine wichtige Stütze unseres Betreuungswesens. Eine gute 
rechtliche Betreuung ist Voraussetzung für das Wohl und die Teilhabe der 
betreuten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Betreuer, die hilfsbedürftigen 
Menschen zur Seite stehen, verdienen für ihre Arbeit Respekt und Anerkennung, 
auch finanzielle. 

Hintergrund: 

Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von 
Vormündern und Betreuern. Bislang unterliegt diese Vergütung in der Regel der 
Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2005 wurde eine Pauschalvergütung eingeführt. In 
diese Pauschale wurde auch die gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit 
einbezogen. Denn es sollte nicht jede (steuer-)gesetzliche Änderung zugleich 
die Abrechnungsgrundlage verändern. 

Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur Änderung im Jahressteuergesetz 
2013 hat zur Folge, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern 
außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als Rechtsanwalt 
oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden. 
Diese Umsatzsteuerbefreiung führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der 
Vergütung der Berufsbetreuer. Denn die Pauschalvergütung, von der bislang die 
Umsatzsteuer abgeführt werden muss, steht künftig netto zur Verfügung. Als 
Beispiel: Der Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe 
(Stundensatz von 44 €) 7,02 € pro Stunde. 

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