Auftaktveranstaltung der Regierungskommission "Sicherheitsgesetzgebung" am 28. 
Januar 2013

Morgen, am 28. Januar 2013, nimmt die Regierungskommission zur Überprüfung der 
Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001 ihre Arbeit 
auf. Die Auftaktveranstaltung in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik 
(BAKS) wird vom Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der 
Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geleitet 
werden. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung der Gesetzgebung zur 
Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere seit dem 
11. September 2001 aus rechtsstaatlicher Sicht rechtlich und rechtspolitisch zu 
bewerten. Dabei soll sie ermitteln, welche Schlussfolgerungen sich daraus für 
eine künftige gesetzliche Ausgestaltung und Absicherung der Aufgaben und 
Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene ergeben.

Die Einrichtung der Regierungskommission war im August 2011 vom Bundeskabinett 
beschlossen worden. Auf Wunsch von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel werden 
die aktuellen Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen 
Mordserie der "NSU" mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission 
Rechtsextremismus ist daher bei den Sitzungen der Regierungskommission anwesend.

Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich betont zum Auftakt der 
Kommissionsarbeit: "Die Regierungskommission hat die Aufgabe, die einschlägige 
Gesetzgebung losgelöst vom politischen Tagesgeschäft zu beleuchten. Wir 
erhoffen uns aus der Arbeit Hinweise darauf, welche zusätzlichen gesetzlichen 
Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form 
des Terrorismus noch benötigen - rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und 
systematisch stimmig."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte zur Einsetzung 
der Kommission: "Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der 
verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer 
Aufgaben und Befugnisse sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von 
Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten. Im Zentrum wird auch die 
Entwicklung der Gesetzgebung zur Bekämpfung des Terrorismus stehen. Die  
Erkenntnisse werden in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere 
Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden, sowohl bezogen auf 
den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf ihre materiellen Befugnisse. 
Die Kommission wird auf Grundlage die Entwicklung der Eingriffsbefugnisse und 
ihrer rechtsstaatlichen Absicherung unter Berücksichtigung der Eingriffstiefe 
und Streubreite analysieren und kritisch bewerten."

Der Regierungskommission gehören neben dem Bundesminister des Innern und der 
Bundesministerin der Justiz als hochrangige Experten Frau Generalbundesanwältin 
a.D. Professor Monika Harms, Herr Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D. 
Dr. Burkhard Hirsch, Herr Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff 
(Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) und Herr Professor Dr. Matthias 
Bäcker, LL.M (Universität Mannheim) als wissenschaftliche Sachverständige und 
zudem je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Bundesministeriums des Innern 
und des  Bundesministeriums der Justiz an. 


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