Startschuss für das neue Europäische Patentgericht – 24 EU-Staaten zeichnen 
Übereinkommen in Brüssel

Zur Unterzeichnung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht 
durch 24 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erklärt Bundesministerin der 
Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: 

Mit den heutigen Unterschriften wird eines der Großprojekte für die Förderung 
der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union besiegelt. Gerade als die für 
das Patentwesen zuständige Bundesministerin habe ich die Unterschrift besonders 
gerne geleistet. Vor dem neuen EU-Gericht können Patentinhaber bald 
Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom 
Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem 
teilnehmenden EU-Staaten führen. Das Europäische Patentgerichtsübereinkommen 
orientiert sich an dem bewährten und international geachteten deutschen 
Patentgerichtssystem. Dies ist auch gerade für deutsche Firmen wichtig, die im 
Vergleich mit den anderen EU-Ländern die weitaus meisten Patente halten. Die 
deutsche innovative Industrie wird also besonders davon profitieren, dass 
Patente künftig zügig grenzüberschreitend erteilt und einheitlich kostengünstig 
durchgesetzt werden können. 

Es gilt die Weisheit eines langjährigen deutschen Patentamtspräsidenten: „Wer 
nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“ Dies gilt erst 
recht in der globalisierten Welt.

Hintergrund: 

Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit („Einheitliches 
Patentgericht“) ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der 
für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in 
Europa eingerichtet werden soll. Vor dem Einheitlichen Patentgericht können 
Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung über die vom 
Europäischen Patentamt für einzelne europäische Staaten erteilten Bündelpatente 
und über die neuen für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geltenden 
EU-Patente geführt werden. 

Die heutige Zeichnung haben 24 Mitgliedstaaten einschließlich Italiens 
vollzogen. In Polen und der Tschechischen Republik liegen die innerstaatlich 
erforderlichen Voraussetzungen für die Zeichnung (noch) nicht vor. Diese 
Staaten können später beitreten. Bulgarien hat seine Zeichnung für morgen 
(20.02.2013) angekündigt. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 
13 Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. Diese Zahl könnte bis 
2015 erreicht sein.  

Der Deutsche Bundestag und die anderen einzelstaatlichen Parlamente müssen das 
Gerichtsübereinkommen jetzt ratifizieren. Außerdem sind umfangreiche 
Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten 
durch das Europäische Patentamt in München sowie für die Errichtung des 
Einheitlichen Patentgerichts erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist 
in rund zwei Jahren zu rechnen.

Mit der Zeichnung des Gerichtsübereinkommens kann ein jahrzehntelang 
angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Es wird 
nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa hinsichtlich 
Kosten und Durchsetzung des Schutzes technischer Erfindungen geben. 
Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40% der auf EU-Länder entfallenden 
europäischen Patente stammen, wird von der Reform profitieren.

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer 
verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (ohne Spanien und Italien) 
die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, mit denen 
ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner Wirksamkeit nach der 
Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei Übersetzungen mehr bedarf. 
Diese Verordnungen sind am 20. Januar 2013 in Kraft getreten. An der 
Erarbeitung des Gerichtsübereinkommens haben sich 25 Staaten beteiligt, d.h. 
alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Italien und Spanien.

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