Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft

Ergebnisse einer Anhörung im Bundesjustizministerium

Am gestrigen 3. September 2013 - fand im Bundesministerium der Justiz, Berlin, 
eine Anhörung zum Thema "Schadensregulierung durch Versicherer" statt. Die 
Anhörung wurde im Anschluss an eine Befragung der Landesjustizverwaltungen 
durchgeführt. Teilgenommen haben neben mehreren Landesjustizverwaltungen und 
Bundesressorts folgende Verbände: Bund der Versicherten, Verbraucherzentrale 
Bundesverband, subvenio e.V., Verkehrsunfall-Opferhilfe, Deutscher 
Anwaltsverein, Bund der Versicherungsberater, ADAC, Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft, Verband der privaten Krankenversicherung. 
Die Teilnehmer gaben teilweise übereinstimmende, teilweise sich widersprechende 
Schilderungen zur Regulierungspraxis ab. Den Schwerpunkt der Anhörung bildete - 
in Ergänzung der aus den Prozessverfahren vermittelten Eindrücke - das vor- 
bzw. außergerichtliche Regulierungsverhalten. Berichtet wurde u. a., dass viele 
Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen; für viele Verbraucher 
sei auch nicht selbstverständlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen bzw. zu 
beauftragen. Die Hemmnis Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass 
Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden. Besondere Probleme bereite 
die Berufsunfähigkeitsversicherung; ohne fachkundige Beratung sei es einem 
Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise 
anzumelden, so dass der Anspruch schon deswegen scheitern könne. Die Verbände 
der Verbraucherseite schilderten - auch unter Hinweis auf Einzelfälle - ihren 
Eindruck einer verzögerten Regulierung. Von vielen Teilnehmern - sowohl von 
Verbraucherseite als auch von Versicherungsseite - wurde darauf hingewiesen, 
dass sich dann, wenn Gutachten eingeholt werden müssten, längere 
Verfahrensdauern ergäben; es könne auch schwierig sein, geeignete Gutachter zu 
finden. Der Kritik eines "kleinlichen Regulierungsverhaltens", insbesondere bei 
der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, wurde entgegengehalten, dass die 
sorgfältige Prüfung von Ansprüchen auch im Interesse der 
Versichertengemeinschaft sei, da sich die erbrachten Versicherungsleistungen 
auch auf die Beitragsentwicklung auswirke; die Qualität des Schadenmanagements 
sei außerdem ein wichtiger Wettbewerbsfaktor, so dass den Unternehmen an einer 
zügigen Bearbeitung gelegen sei. Die Versicherungswirtschaft hat auch darauf 
hingewiesen, dass die ganz überwiegende Zahl der Fälle schnell abgewickelt 
werde; nur problematische Fälle würden an die Verbraucherverbände und 
Anwaltschaft her-angetragen; dieser Eindruck wurde von diesen Verbänden auch 
bestätigt. Problematische Fälle würden dann auch oft von den Medien 
aufgegriffen, ohne dass sich sagen lasse, ob die Ansprüche gegeben seien. 
Thematisiert wurde auch die Frage der Spezialisierung der Gerichte und der 
Anwaltschaft; Spezialisierung könne Verfahren beschleunigen.
In einem weiteren Teil der Anhörung wurde erörtert, ob bzw. welche 
Gesetzesänderungen in Betracht kämen, um Verfahren zu beschleunigen. 
Angesprochen wurden u. a.: Bearbeitungsfristen, Beweislastumkehr nach Ablauf 
einer gewissen Frist, höheres Schmerzensgeld, Einrichtung von Clearingstellen 
im Zusammenhang mit Personenschäden, Einrichten eines Gutachterpools, 
Haftungsgrundentscheidungen, wenn noch nicht über die Höhe entschieden werden 
kann, erneute Prüfung einer Regelung über eine vorläufige Zahlungsanordnung. 
Mehrere Teilnehmer haben darauf hingewiesen, dass weitere Diskussionen 
erforderlich seien und "keine Schnellschüsse" erfolgen sollten. Die Erfahrungen 
des Bundesministeriums der Justiz zeigen überdies, dass nicht jedes Problem 
durch den Gesetzgeber gelöst werden könne und effiziente Gesetzgebung einer 
umfassenden Vorbereitung bedarf.
Das Bundesministerium der Justiz wird die Anhörung und die Stellungnahmen der 
Verbände und der Landesjustizverwaltungen deshalb weiter auswerten und prüfen, 
ob bzw. welche Gesetzesänderungen empfohlen werden können.

Bundesministerium der Justiz
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