Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse
Zum heute veröffentlichten Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Christian Lange: Der Berichtsmechanismus, den die EU-Kommission mit der heutigen Vorlage des ersten Korruptionsbekämpfungsberichts in die Wege geleitet hat, wird künftig ein wichtiger und wirksamer Beitrag in dem EU-weiten Bestreben für mehr Integrität sein. Der Bericht ist ein Beleg dafür, dass beim Kampf gegen Korruption in Deutschland schon viel erreicht wurde. Der Bericht weist zu Recht aber auch auf Defizite hin, die wir angehen müssen. Dazu gehört vor allem die Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC). Wir setzten uns dafür ein, dass Deutschland dieses Übereinkommen möglichst bald ratifizieren kann. Dem Übereinkommen aus dem Jahr 2003 gehören mittlerweile 170 Vertragsstaaten an und es hat damit nahezu universelle Geltung. Für die Ratifizierung ist eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu jetzt: "Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln." Ich hoffe, dass das Parlament, dieses Vorhaben möglichst bald angeht. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheits-wesen unter Strafe zu stellen. Dem werden wir nachkommen. Wir werden im Zusammenhang damit auch die weiteren von der Kommission benannten Defizite beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr angehen. Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Korruptionsbekämpfungsbericht veröffentlicht. Der Bericht, der zukünftig alle zwei Jahre erscheinen soll, beschreibt und bewertet die Korruptionsbekämpfung in den EU-Mitgliedstaaten sowie in den EU-Institutionen. Die Kommission stellt Deutschland ein insgesamt gutes Zeugnis aus. Defizite sieht sie unter anderem beim Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung sowie beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr. ______________________________________________ Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen