Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse

Zum heute veröffentlichten Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission 
erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, 
Christian Lange:

Der Berichtsmechanismus, den die EU-Kommission mit der heutigen Vorlage des 
ersten Korruptionsbekämpfungsberichts in die Wege geleitet hat, wird künftig 
ein wichtiger und wirksamer Beitrag in dem  EU-weiten Bestreben für mehr 
Integrität sein. Der Bericht ist ein Beleg dafür, dass beim Kampf gegen 
Korruption in Deutschland schon viel erreicht wurde. Der Bericht weist zu Recht 
aber auch auf Defizite hin, die wir angehen müssen. Dazu gehört vor allem die 
Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC).  Wir setzten uns 
dafür ein, dass Deutschland dieses Übereinkommen möglichst bald ratifizieren 
kann. Dem Übereinkommen aus dem Jahr 2003 gehören mittlerweile 170 
Vertragsstaaten an und es hat damit nahezu universelle Geltung. Für die 
Ratifizierung ist eine Erweiterung des Straftatbestandes der 
Abgeordnetenbestechung erforderlich. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu jetzt: 
"Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln." Ich hoffe, 
dass das Parlament, dieses Vorhaben möglichst bald angeht.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, Bestechung und Bestechlichkeit im 
Gesundheits-wesen unter Strafe zu stellen. Dem werden wir nachkommen.  Wir 
werden im Zusammenhang damit auch die weiteren von der Kommission benannten 
Defizite beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr angehen. 
  

Zum Hintergrund:

Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Korruptionsbekämpfungsbericht 
veröffentlicht. Der Bericht, der zukünftig alle zwei Jahre erscheinen soll, 
beschreibt und bewertet die Korruptionsbekämpfung in den EU-Mitgliedstaaten 
sowie in den EU-Institutionen. Die Kommission stellt Deutschland ein insgesamt 
gutes Zeugnis aus. Defizite sieht sie unter anderem beim Straftatbestand der 
Abgeordnetenbestechung sowie beim Straftatbestand der Bestechung im 
geschäftlichen Verkehr.

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