"Debatten über die Änderungen des Strafrechts sollten wir nicht mit Blick auf 
konkrete Einzelfälle führen.

Klar ist: Wir werden den Kampf gegen Kinderpornographie mit der ganzen Härte 
des Rechts führen. Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag 
vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am 
Strand. 

Niemand darf jedoch mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte 
machen. Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern 
von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können. Solche Fotos finden 
sich oft jahrelang im Internet und haben schwere Folgen für die betroffenen 
Kinder und Jugendlichen.

Wir werden noch vor Ostern einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-RL zum 
Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung auf den Weg bringen.

Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet werden wir den 
veralteten Schriftenbegriff im Strafrecht dem digitalen Zeitalter anpassen. Wir 
wollen den Begriff der "Schriften" um den Begriff "Informations- und 
Kommunikationstechnologie" ergänzen.

Damit werden wir sicherstellen, dass sog. Grooming umfassend unter Strafe 
gestellt wird. Auch das sog. Posing ist nach der Rechtsprechung in Deutschland 
bereits strafbar, sofern das abgebildete Kind oder der Jugendliche eine 
"geschlechtsbetonte Pose" einnimmt. Wir prüfen derzeit, ob wir hierzu auch eine 
klarstellende Regelung in die betreffenden Tatbestände aufnehmen."


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Dr. Steffen Rülke

Leiter Leitungseinheit Kommunikation/
Leiter Pressestelle

Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz 
Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin 
Telefon: +49 30 18 580-9030 
Fax: +49 30 18 10 580-9046 
E-Mail: ruelke...@bmjv.bund.de 
Internet: www.bmjv.de 


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