Sicher shoppen, statt ständig ärgern: BMJV überprüft Einhaltung europaweit 
geltender Informationspflichten im Online-Handel 

Einmal im Jahr wird ausgekehrt. Beim sogenannten "Sweep" analysieren die 
europa-weit zuständigen Behörden, ob verbraucherschützende Regelungen bei 
Online-Angeboten eingehalten werden. In Deutschland übernimmt das das 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit 
dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Zentrale zur 
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die Ergebnisse 
des Sweep 2015 mit dem Schwerpunkt Kleidung, Schuhe und Möbel wurden nun 
vorgelegt. 

Hierzu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz, Gerd Billen:

"Der Sweep ist eine gemeinsame erfolgreiche Aktion aller EU-Mitgliedsstaaten. 
Hier nehmen wir als BMJV einzelne Angebote ganz genau unter die Lupe, um 
mögliche Verstöße gegen geltendes Recht zu identifizieren. Beim Sweep 2015 trat 
insbesondere zu Tage, dass Informationen über den Gesamtpreis und zum 
Widerrufsrecht oft nur unzureichend dargestellt wurden. Auch die bewährte 
Button-Lösung, bei der die VerbraucherInnen noch einmal explizit auf den Kauf 
eines Produkts hingewiesen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt, wurde 
nicht immer angeboten. Mit diesen Aktionen wollen wir Verstöße aufdecken, aber 
auch die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten 
aufklären."

Innerhalb von Deutschland wird der Sweep vom BMJV koordiniert. Das BMJV nahm 
dabei im Oktober 2015 zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 
(vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. 
(Wettbewerbszentrale) 32 von europaweit 743 geprüften Internetseiten ins 
Visier. 

Ausgewählt wurden Internetseiten, die Kleidung und Schuhe oder (Design-)Möbel 
anbieten. Dabei wurden insbesondere mittelständische und große Unternehmen 
geprüft. Ziel war es, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit 
Regelungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen. Die vom 
BMJV untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im EU-Ausland, während vzbv 
und Wettbewerbszentrale Internetseiten von deutschen Betreibern analysierten. 

Das BMJV hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland 
aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine 
Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren konnten bereits 
erfolgreich abgeschlossen werden. Die noch bestehenden Verstöße werden vom BMJV 
in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.


Hintergrund:

Der sog. Sweep ist eine jährliche europaweite, von der Europäischen Kommission 
koordinierte Maßnahme des europäischen Behördennetzwerks zur Zusammenarbeit im 
Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC-Netzwerk), zu dem auch 
das BMJV gehört. Das BMJV ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz 
Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im 
wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Zugleich ist es zuständige Behörde für die 
grenzüberschreitende Verfolgung einer Vielzahl von Regelungen, beispielsweise 
zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.


Weitere Informationen zum "Sweep" finden sich auf der Homepage der Europäischen 
Kommission 
[http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweeps/guarantees/index_en.htm].

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Attachment: PM Sweep 2015.pdf
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