Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:

"Mit unserem Gesetzentwurf konkretisieren wir die bestehenden Pflichten zur 
Löschung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten. Die sozialen 
Netzwerke müssen ihr Beschwerdemanagement so organisieren, dass offensichtlich 
strafbare Inhalte binnen 24 Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige 
Inhalte nach sieben Tagen. Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten kann 
mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen 
das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.

Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre 
Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare 
Falschnachrichten zu verbreiten. Für strafbare Hetze darf in den sozialen 
Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Das besser 
durchzusetzen, sind wir den Opfern von Hasskriminalität schuldig. Das Internet 
prägt die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in unserem Land. 
Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt.

Klar bleibt: Die Meinungsfreiheit hat in unserer lebendigen Demokratie eine 
riesige Bedeutung. Auch abstoßende und hässliche Äußerungen - sogar Lügen 
können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. 

Allerdings: Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt. Unser Gesetz 
bezieht sich ausdrücklich auf strafbare Inhalte. Daher: Die im Gesetzentwurf 
normierten Regeln für Soziale Netzwerke enthalten keinen neuen Eingriff in die 
Meinungsfreiheit. Die Unternehmen sind bereits nach geltendem Recht dazu 
verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, 
sobald sie Kenntnis davon haben. Die im Gesetzentwurf normierten Regeln für 
soziale Netzwerke dienen dazu, dass diese der bereits bestehenden gesetzlichen 
Verpflichtung nun auch endlich schnell und umfassend nachkommen. 

Denn: Unser Problem ist nicht, das zu viele, sondern dass zu wenige strafbare 
Inhalte von den Sozialen Netzwerken gelöscht werden. Das hat zuletzt die 
Untersuchung der Organisation jugendschutz.net gezeigt: Facebook löscht nur 39 
% der von Nutzerinnen und Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte, bei Twitter 
führt nur eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung.

Mit dem heutigen Kabinettbeschluss und der Notifizierung unseres Gesetzentwurfs 
bei der Europäischen Kommission haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, 
dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden 
kann.

Klar bleibt: Auf Deutschland bezogene nationale Regelungen sind ein notwendiger 
Schritt. Sie können aber nur der Anfang sein. Am Ende brauchen wir für 
europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen. Ich werde unsere 
Regelungsvorschläge daher auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und 
Innenminister vorstellen. Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter 
vorantreiben.

Abschließend: Dieser Gesetzesvorschlag kann immer nur eine Maßnahme von vielen 
gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren "Fake News" sein. 
Besonders unser Rechtstaat bleibt gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz 
verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft 
gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität.

Und: Auch wir alle, unsere gesamte Zivilgesellschaft, dürfen nicht tatenlos 
zusehen, wenn Menschen im Internet bedroht und verunglimpft werden oder gegen 
Minderheiten gehetzt wird. Dann kann jeder von uns seine Stimme erheben, 
Gesicht zeigen und für Toleranz und Menschenwürde eintreten."

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat 
Mohrenstraße 37 
10117 Berlin 
Telefon: 030 18 580 9090 
Fax:    030 18 580 9046 
E-Mail: pre...@bmjv.bund.de 
Internet: www.bmjv.de 



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