Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:
"Mit unserem Gesetzentwurf konkretisieren wir die bestehenden Pflichten zur Löschung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten. Die sozialen Netzwerke müssen ihr Beschwerdemanagement so organisieren, dass offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige Inhalte nach sieben Tagen. Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen. Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten. Für strafbare Hetze darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Das besser durchzusetzen, sind wir den Opfern von Hasskriminalität schuldig. Das Internet prägt die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in unserem Land. Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt. Klar bleibt: Die Meinungsfreiheit hat in unserer lebendigen Demokratie eine riesige Bedeutung. Auch abstoßende und hässliche Äußerungen - sogar Lügen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Allerdings: Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt. Unser Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf strafbare Inhalte. Daher: Die im Gesetzentwurf normierten Regeln für Soziale Netzwerke enthalten keinen neuen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die Unternehmen sind bereits nach geltendem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, sobald sie Kenntnis davon haben. Die im Gesetzentwurf normierten Regeln für soziale Netzwerke dienen dazu, dass diese der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nun auch endlich schnell und umfassend nachkommen. Denn: Unser Problem ist nicht, das zu viele, sondern dass zu wenige strafbare Inhalte von den Sozialen Netzwerken gelöscht werden. Das hat zuletzt die Untersuchung der Organisation jugendschutz.net gezeigt: Facebook löscht nur 39 % der von Nutzerinnen und Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte, bei Twitter führt nur eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss und der Notifizierung unseres Gesetzentwurfs bei der Europäischen Kommission haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Klar bleibt: Auf Deutschland bezogene nationale Regelungen sind ein notwendiger Schritt. Sie können aber nur der Anfang sein. Am Ende brauchen wir für europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen. Ich werde unsere Regelungsvorschläge daher auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister vorstellen. Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter vorantreiben. Abschließend: Dieser Gesetzesvorschlag kann immer nur eine Maßnahme von vielen gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren "Fake News" sein. Besonders unser Rechtstaat bleibt gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität. Und: Auch wir alle, unsere gesamte Zivilgesellschaft, dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn Menschen im Internet bedroht und verunglimpft werden oder gegen Minderheiten gehetzt wird. Dann kann jeder von uns seine Stimme erheben, Gesicht zeigen und für Toleranz und Menschenwürde eintreten." Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de
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