Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:
"Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viele Gesetze auf den Weg gebracht. Heute steht ein ganz Besonderes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Wenn der Bundestag endgültig unser Gesetz zur Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten Homosexuellen beschließt, ist das ein später Akt der Gerechtigkeit. Auch nach 1945 wurden Frauen und Männer, allein wegen ihrer sexuellen Identität vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet. Mit dem § 175 StGB hat der Staat große Schuld auf sich geladen, weil er unzähligen Menschen das Leben erschwert hat. Die Norm hat unvorstellbares Leid angerichtet. Sie hat zu Selbstverleugnungen und Schein-Ehen geführt, zu Schikanen und Erpressungen. Sie hat dazu geführt, dass Menschen sozial geächtet und Karrieren zerstört wurden; sie hat Menschen aus Verzweiflung in den Selbstmord getrieben. Fast 70.000 Menschen wurden nach 1945 in Ost und West verurteilt; im Bundeszentralregister sind noch immer fast 3000 Verurteilungen verzeichnet. Die alten Urteile sind aus heutiger Sicht eklatantes Unrecht und Ausdruck größter Intoleranz. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. Kein Geld der Welt kann das wiedergutmachen. Aber: Mit unserem Gesetz wollen wir die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten Homosexuellen dürfen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, muss endlich Gerechtigkeit widerfahren. Und: Es ist nicht allein damit getan, dass wir die Urteile aufheben, in der Öffentlichkeit aber kaum bekannt ist, worum es überhaupt geht. Denn auch ohne Verurteilung bedeutete bereits die Existenz der Strafvorschrift und das damit verbundene Stigma für viele Betroffene eine erhebliche Einschränkung in der Lebensführung. Außerdem können bereits verstorbene Betroffene keine Individualentschädigung mehr erhalten. Deshalb: Wir haben neben der individuellen Entschädigung von verurteilten Homosexuellen auch eine Kollektiventschädigung vorgesehen. Diese soll durch eine institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erfolgen. Die Stiftung leistet herausragende Arbeit. Sie arbeitet bereits an einer Aufarbeitung und Dokumentation von einzelnen Schicksalen. Diese so wichtige Aufgabenerfüllung wollen wir stärken und sichern. Deshalb ist im Haushaltsplan des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für 2017 eine institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500 000 Euro berücksichtigt. Diese soll auch in den Folgejahren in gleicher Höhe fortgesetzt werden. Dafür was Gerechtigkeit ausmacht, findet unser Grundgesetz noch immer die beste Formulierung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und: Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät." Für Ihre Nachfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ____________________________________ Dr. Steffen Rülke Leiter Leitungseinheit Kommunikation/ Leiter Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580-9030 Fax: +49 30 18 10 580-9046 E-Mail: ruelke...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen