Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:

"Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr viele Gesetze auf den Weg gebracht. 
Heute steht ein ganz Besonderes auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Wenn der Bundestag endgültig unser Gesetz zur Rehabilitierung der nach 
Paragraph 175 verurteilten Homosexuellen beschließt, ist das ein später Akt der 
Gerechtigkeit.

Auch nach 1945 wurden Frauen und Männer, allein wegen ihrer sexuellen Identität 
vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet. Mit dem § 175 StGB hat der 
Staat große Schuld auf sich geladen, weil er unzähligen Menschen das Leben 
erschwert hat. Die Norm hat unvorstellbares Leid angerichtet. Sie hat zu 
Selbstverleugnungen und Schein-Ehen geführt, zu Schikanen und Erpressungen. Sie 
hat dazu geführt, dass Menschen sozial geächtet und Karrieren zerstört wurden; 
sie hat Menschen aus Verzweiflung in den Selbstmord getrieben.
Fast 70.000 Menschen wurden nach 1945 in Ost und West verurteilt; im 
Bundeszentralregister sind noch immer fast 3000 Verurteilungen verzeichnet. Die 
alten Urteile sind aus heutiger Sicht eklatantes Unrecht und Ausdruck größter 
Intoleranz. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. 
Kein Geld der Welt kann das wiedergutmachen. Aber: Mit unserem Gesetz wollen 
wir die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten Homosexuellen dürfen nicht 
länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Den wenigen Opfern, die 
heute noch leben, muss endlich Gerechtigkeit widerfahren.

Und: Es ist nicht allein damit getan, dass wir die Urteile aufheben, in der 
Öffentlichkeit aber kaum bekannt ist, worum es überhaupt geht. Denn auch ohne 
Verurteilung bedeutete bereits die Existenz der Strafvorschrift und das damit 
verbundene Stigma für viele Betroffene eine erhebliche Einschränkung in der 
Lebensführung. Außerdem können bereits verstorbene Betroffene keine 
Individualentschädigung mehr erhalten. Deshalb: Wir haben neben der 
individuellen Entschädigung von verurteilten Homosexuellen auch eine 
Kollektiventschädigung vorgesehen. Diese soll durch eine institutionelle 
Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erfolgen. Die Stiftung leistet 
herausragende Arbeit. Sie arbeitet bereits an einer Aufarbeitung und 
Dokumentation von einzelnen Schicksalen. Diese so wichtige Aufgabenerfüllung 
wollen wir stärken und sichern. Deshalb ist im Haushaltsplan des 
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für 2017 eine 
institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500 
000 Euro berücksichtigt. Diese soll auch in den Folgejahren in gleicher Höhe 
fortgesetzt werden.

Dafür was Gerechtigkeit ausmacht, findet unser Grundgesetz noch immer die beste 
Formulierung: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und: Für Gerechtigkeit 
ist es nie zu spät."

Für Ihre Nachfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Steffen Rülke

Leiter Leitungseinheit Kommunikation/
Leiter Pressestelle

Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz 
Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin 
Telefon: +49 30 18 580-9030 
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