NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 71/17 | 23. JUNI 2017

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Umwelt/Naturschutz

NABU: Licht und Schatten im neuen Bundesnaturschutzgesetz

Miller: Nord- und Ostsee als Gewinner, Lösungen zum Stopp des
Artenschwunds fehlen 

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Berlin – Der NABU begrüßt, dass der Bundestag am gestrigen Donnerstag
mit der Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG)
eine monatelange Hängepartie für den Naturschutz beendet hat. Mit den
ersten Entwürfen hatten teils empfindliche Schwächungen gedroht,
insbesondere für den Schutz von Nord- und Ostsee. Diese Gefahr haben die
Abgeordneten gestern abgewehrt, nicht zuletzt aufgrund massiver Einwände
des NABU und weiterer Umweltverbände. Gleichzeitig bemängelt der NABU
aber weiterhin fehlende Regelungen, vor allem hinsichtlich der
Landwirtschaft und Lösungen zum Stopp des Artensterbens.

 

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Abgeordneten haben sich
gestern klar positioniert: Beim Schutz von Nord- und Ostsee lassen sie
sich nicht von Lobbygruppen an die Leine legen. Das ist richtig so. Das
Bundesumweltministerium tat gut daran, gemeinsam mit dem Parlament den
Angriff mehrerer anderer Ministerien abzuwehren, die sich ein
gefährliches Vetorecht hatten sichern wollen.“ Nun müsse die
Bundesregierung aber in den kommenden Wochen auch nachweisen, dass diese
Entscheidung kein reines Lippenbekenntnis war, wenn entscheidende
Verhandlungen zu Schutzgebietsverordnungen und der Regulierung der
Fischerei anstehen. 

 

Gleichzeitig bringt das neue Bundesnaturschutzgesetz für andere
Bereiche keine großen Fortschritte. Vor allem in seinem eigentlichen
Kernbereich, dem Schutz der Biodiversität, ist das Gesetz nicht stark
genug. Mit Blick auf den Artenschwund wäre es zum Beispiel wichtig
gewesen, die Vorschriften zur Vernetzung bestehender Biotope zu
verbessern und die Liste geschützter Biotope deutlich zu erweitern. Doch
die Vollendung des Biotopnetzes wurde auf eine unbestimmte Zukunft
vertagt. Und auf der Liste fehlen sowohl Wallhecken als auch
Streuobstwiesen – und damit wahre Hotspots für den Erhalt der
Artenvielfalt. Letztere etwa drohen durch kürzlich beschlossene
Änderungen am Baugesetzbuch im großen Stil planiert zu werden.
Immerhin wurden aber Höhlen und Stollen ergänzt. 

 

Außerdem liefert das Gesetz noch immer keine konkreten Vorgaben für die
„gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft. Nach wie vor sind zu
viele Fragezeichen vorhanden, was die Auslegung, Umsetzung und Anwendung
gesetzlicher Regelungen angeht. Dies betrifft auch das Artenschutzrecht.
Hier konnten der NABU und weitere Umweltverbände in den letzten Monaten
zwar ebenfalls verhindern, dass die Schutzstandards zu stark aufgeweicht
werden. Doch jetzt finden sich zahlreiche unbestimmte und damit wenig
anwenderfreundliche Rechtsbegriffe im neuen Gesetz. So werden etwa bei
den Ausnahmeregelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie offensichtliche
Umsetzungsdefizite in Kauf genommen, die eine Korrektur des Europäischen
Gerichtshofes erwarten lassen. 


Nach Ansicht des NABU ist eine weitere Novelle des Gesetzes unbedingt
notwendig. Nur dann kann Deutschland seinen selbst gesteckten Zielen zum
Schutz der Artenvielfalt und seinen völker- und EU-rechtlichen
Verpflichtungen gerecht werden. Und die Zeit rennt: Deutschland hat sich
verpflichtet, bis 2020 das Artensterben hierzulande zu stoppen. Doch
bislang sieht es in vielen Bereichen nicht so aus, als würde dieses Ziel
tatsächlich erreicht.

 

Weitere Informationen zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes:

www.NABU.de/news/2017/06/22663.html
( http://www.nabu.de/news/2017/06/22663.html) 


Kostenfreie Pressebilder zum Meeresschutz und Feldvögeln:

www.NABU.de/pressebilder_feldvoegel
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www.NABU.de/presse/fotos/#schweinswal
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Für Rückfragen:

Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel. 030-284984-1626,
E-Mail: kim.detl...@nabu.de 

 

Henry Wilke, Team Naturschutz und Landnutzung, Tel. 030-284984-1628,
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