Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. 
Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und 
für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 
eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die 
zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen 
der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende 
Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts: „Die soziale Wirklichkeit der 
Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem 
Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden 
soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine 
intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen 
Beitrag zu dieser Debatte.“

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende 
Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des 
Bundesgerichtshofs, erklärte: „"Infolge der Möglichkeiten der modernen 
Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die 
genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht 
mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen 
Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:

"Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg 
abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an 
ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden 
wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher 
Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die 
Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder 
nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der 
Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der 
Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die - 
vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten - seine künftige 
Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

•       Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
•       Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine 
Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
•       Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach 
einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche 
in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des 
Samenspenders auf die Elternschaft).
•       Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes 
Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf 
„statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll 
gestärkt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: 
www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht

Hintergrund

Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 durch Bundesjustizminister Heiko Maas 
eingesetzt und war interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche 
Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie 
zusammengesetzt. An den zehn Sitzungen des Arbeitskreises nahmen zudem 
Vertreter des Bundeskanzleramtes und verschiedener Bundesministerien sowie 
Vertreter der Landesjustizministerien Bayern, Nordrhein-Westfalen, 
Niedersachsen und Berlin als Gäste teil.
 

Expertinnen und Experten des Arbeitskreises:

•       Dr. Meo-Micaela Hahne (Vorsitzende des Arbeitskreises 
Abstammungsrecht), Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht 
zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs,
•       Prof. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, ehemalige Professorin für 
deutsches, europäisches und internationales Privat- und Prozessrecht in 
Göttingen, seit April 2016 Mitglied des Deutschen  Ethikrats,
•       Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin,
•       Prof. Dr. Tobias Helms, Professor für Bürgerliches Recht, 
Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Marburg,
•       Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Professor für Öffentliches Recht und 
Rechtstheorie in Freiburg,
•       Dr. Heinz Kindler, Diplom-Psychologe am Deutschen Jugendinstitut e.V. 
(Abteilung „Familie und Familienpolitik“), München,
•       Dr. Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für 
Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg,
•       Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und 
Rechtsvergleichung in Frankfurt/Main,
•       Prof. Dr. Eva Schumann, Professorin für Deutsche Rechtsgeschichte und 
Bürgerliches Recht in Göttingen,
•       Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des 
Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Oldenburg,
•       Prof. Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der 
Medizin in Köln, bis April 2016 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.


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und für Verbraucherschutz 
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