20. September 2017
Nr. 28/17

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Bundestagswahl 2017 - was rund um die Stimmabgabe Recht ist

Berlin (DAA) - Rund 61,5 Millionen Wahlberechtigte sind bei der Bundestagswahl 
am 24. September dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Das deutsche Wahlrecht 
hat viele Vorschriften, die wohl die wenigsten Wähler kennen. Seine Stimme zum 
Verkauf anzubieten, ist ebenso verboten, wie ein Selfie in der Wahlkabine. Ein 
Überblick über die wichtigsten Regeln rund um den Gang zur Urne verschafft das 
Rechtsportal anwaltauskunft.de<http://www.anwaltauskunft.de/>.

Wer ist wahlberechtigt und wer nicht?

Bei der Bundestagswahl dürfen alle deutschen Staatsbürger/innen abstimmen, die 
das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der 
Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Drei Gruppen können ausgeschlossen werden. Nicht wählen dürfen Menschen, die 
unter gesetzlicher Betreuung stehen, sich in einem psychiatrischen Krankenhaus 
befinden oder eine politische Straftat begangen haben (§ 13 des 
Bundeswahlgesetzes). Beispiele für eine solche Straftat sind etwa Wahlfälschung 
oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.

Wie wählen Deutsche, die im Ausland wohnen?

Wer im Ausland wohnt, ist auch wahlberechtigt. Es ist aber notwendig, sich 
frühzeitig um die Wahlunterlagen zu kümmern. Im Ausland wohnende Deutsche sind 
zwar wahlberechtigt, aber nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. 
Dafür ist das Einwohnermelderegister die Grundlage - und daher können nur 
Personen berücksichtigt werden, die gemeldet sind. Ungemeldete deutsche 
Staatsbürger  müssen ihre Teilnahme an der Wahl vor jedem Urnengang aufs Neue 
beantragen.

Zu zweit in die Wahlkabine?

Das Wahlgeheimnis ist in Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes 
festgeschrieben. Es garantiert, dass die individuelle Wahlentscheidung nicht 
beobachtet oder rekonstruiert werden kann. "Für das Verhalten im Wahllokal 
bedeutet dies, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhalten 
darf", erläutert André Picker, Rechtsanwalt für Staats- und Verfassungsrecht. 
Ausnahmen gelten für Wähler, die nur mit fremder Hilfe von ihrem Wahlrecht 
Gebrauch machen können. In diesem Fall ist eine zweite Person gestattet - 
"jedoch nur, wenn sich ihre Hilfeleistung auf die Erfüllung des Wählerwunsches 
beschränkt." Das Mitnehmen von kleinen Kindern - auch um zu zeigen, wie man 
wählt - dürfte unproblematisch sein.

Selfies in der Wahlkabine?

Smartphones werden grundsätzlich nicht beschlagnahmt, bevor der Wähler die 
Kabine betritt. Die erst kürzlich geänderte Bundeswahlordnung schreibt aber 
vor: "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, der für den 
Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt hat." Damit 
darf der Wähler nach einem Foto in der Kabine daran gehindert werden, seinen 
Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Wird der Wahlberechtigte beim 
Fotografieren ertappt, ist es allerdings möglich, danach seine Stimme auf einem 
neuen Wahlzettel abzugeben.

Wählerstimme verschenken oder verkaufen?

Darf ein Wahlberechtigter seinen Stimmzettel - etwa bei ebay - zu Geld machen? 
Nein - das Wahlrecht ist unveräußerlich und nicht übertragbar. 
Verfassungsrechtler André Picker: "Ein Stimmenverkauf ist unzulässig. Verkäufer 
und Käufer würden sich sogar wegen Wählerbestechung gemäß § 108b des 
Strafgesetzbuches strafbar machen."

Um 18.01 Uhr am Wahllokal: Zu spät für die Stimmabgabe?

Im Vergleich zu anderen Ländern schließen die Wahllokale in Deutschland 
verhältnismäßig früh. Dennoch können Spätaufsteher hierzulande nicht auf Kulanz 
hoffen: "Nach Ablauf der Wahlzeit sind nur noch die Wähler zur Stimmabgabe 
zugelassen, die sich bereits im Wahlraum befinden", so André Picker. Wer zu 
spät kommt, muss leider auf die Stimmabgabe verzichten.

Weitere Informationen rund um das Wahlrecht und die Bundestagswahl 2017 finden 
Sie bei anwaltauskunft.de: 
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/2132/bundestagswahl-was-rund-um-die-stimmabgabe-recht-ist/

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