11. November 2017
Nr. 17/17

Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein verleiht Ehrenpreis an 
Gesellschaft für Freiheitsrechte

(DAV/GFF). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhält den 
diesjährigen "pro reo"-Ehrenpreis der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im 
Deutschen Anwaltverein (DAV).

Mit "pro reo" zeichnet die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht Personen oder 
Organisationen aus, die sich auf herausragende Weise für die Förderung und 
Sicherung einer unabhängigen, uneingeschränkten und wirksamen Strafverteidigung 
einsetzen. Die GFF erhält den diesjährigen Ehrenpreis wegen ihres 
herausragenden Einsatzes für die Freiheitsrechte. Sie organisiert und 
finanziert seit 2015 strategisch geplante Klagen und Verfassungsbeschwerden zum 
Schutz der Grundrechte. Damit helfe sie den Menschen, staatliche Eingriffe in 
ihre Bürger- und Menschenrechte abzuwehren, so die Begründung der Jury des "pro 
reo"-Ehrenpreises.

"Die GFF bezeichnet sich als Rechtsschutzversicherung unseres Grundgesetzes. 
Und genau das ist sie auch. Dafür gebührt ihr der Dank der Arbeitsgemeinschaft 
Strafrecht und dieser Preis", sagt Dr. Dirk Lammer, Vorsitzender der 
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV.

Die GFF wurde u.a. 2015 von Dr. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, 
Dr. Boris Burghardt, Gastprofessor für Strafrecht an der Universität Hamburg, 
Prof. Dr. Nora Markard, Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und 
Völkerrecht an der Universität Hamburg und Malte Spitz, Autor und 
Datenschutzaktivist, in Berlin gegründet. Sie setzt sich gezielt mit 
gerichtlichen Verfahren dafür ein, das Recht menschlicher und gerechter zu 
gestalten. Dafür arbeitet die GFF, die sich überwiegend aus Spenden und 
Mitgliedsbeiträgen finanziert, mit vielen erfahrenen Juristinnen und Juristen 
und starken Partnern, wie dem Deutschen Anwaltverein zusammen.

In der Tradition couragierter Anwälte

"Wir sehen den Ehrenpreis "pro reo" als Auszeichnung für unsere ersten 
Verfahren und zugleich als Ansporn, beharrlich weitere Grundsatzentscheidungen 
zum Schutz der Grund- und Menschenrechte voranzutreiben", sagt Dr. Ulf 
Buermeyer, Vorsitzender der GFF. "Mit dem Preis und mit unserer Arbeit sehen 
wir uns zudem in der Tradition couragierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 
wie Gerhart Baum, Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und 
Gerhard Strate, die in der Vergangenheit bereits erfolgreich 
Verfassungsbeschwerden in diesem Bereich erhoben haben", so Buermeyer weiter.

Die aktuellen Fälle der GFF betreffen die Bereiche Strafrecht (u.a. 
"Datenhehlerei", § 202d StGB), Strafprozessrecht (u.a. Überwachung 
Telekommunikation/ Online-Durchsuchung, § 100a und b StPO), Datenschutz, 
Informationsfreiheit, Pressefreiheit und Gleichstellung. Weitere Verfahren sind 
in Vorbereitung.

In der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV sind mehr als 3.200 
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verbunden. Sie ist damit Europas 
größte Strafverteidigervereinigung. Der "pro reo"-Ehrenpreis wird jährlich 
verliehen und ist nicht dotiert. Die Jury des Ehrenpreises ist derzeit besetzt 
mit  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und 
Rechtsanwältin, Dr. Margarethe von Galen, Rechtsanwältin und Mitglied des 
Verfassungsgerichtshofs in Berlin, Anette Ramelsberger, Gerichtsreporterin bei 
der Süddeutschen Zeitung und Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Leitner aus München, 
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht 
im DAV.

Weiterführende Informationen zur Gesellschaft für Freiheitsrechte: 
freiheitsrechte.org<http://www.freiheitsrechte.org>

Zur Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein: 
ag-strafrecht.de<http://www.ag-strafrecht.de>
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen 
Walentowski, Tel.: 030 726152-129,
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel. 030 726152149, Manja Jungnickel, Tel.: 030 
726152-139, Fax: 030 726152-193
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Mit freundlichen Grüßen

Swen Walentowski
Stv. Hauptgeschäftsführer
Pressesprecher
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