NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 21/18 | 27. FEBRUAR 2018
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Umwelt/Verkehr
NABU begrüßt das Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten für
Diesel-Fahrzeuge
Miller: Autoindustrie hat sich böse verzockt - Städte nun zügig zum
Vorreiter der Verkehrswende machen  
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Berlin – Der NABU begrüßt das heute ergangene Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten für
Dieselfahrzeuge in Städten. 
 
Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Autoindustrie
hat sich böse verzockt. Die unter den Herstellern offenbar verbreitete
Ansicht, man könne sich mit Unterstützung der Bundesregierung und
halbherzigen Software-Updates aus der Affäre ziehen, haben die Richter
heute eine klare Absage erteilt. Damit hat sich der Druck auf Politik
und Hersteller noch einmal deutlich erhöht, endlich effektive Maßnahmen
zu ergreifen, um die Schadstoffbelastung der Luft durch den
Straßenverkehr zu reduzieren. Besonders betroffene Städte müssen nun
schnellstmöglich zu Vorreitern der Verkehrswende gemacht werden, um eine
Balance zwischen Mobilitätsbedürfnissen sowie Umwelt- und
Gesundheitsschutz herzustellen.“
 
Daniel Rieger, NABU-Verkehrsexperte: „Der Urteilsspruch illustriert
auch das Versagen der Bundesregierung und vor allem des seit Jahren
CSU-geführten Verkehrsministeriums, die Luftqualität in Einklang mit
bestehenden EU-Vorgaben zu bringen und Fahrverbote abzuwenden. Statt den
Diesel durch Beschwichtigungsversuche zu retten, wurde so die
Verunsicherung der Autobesitzer noch verschärft. Die kommende Regierung
muss nun endlich die Umweltzone um eine blaue Plakette für Fahrzeuge mit
geringem Stickoxidausstoß erweitern und sicherstellen, dass betroffene
Modelle auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Nur so könnte
eventuell auch noch das drohende Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Deutschland wegen anhaltender Überschreitung der
Luftqualitätswerte abgewendet werden.“


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Daniel Rieger, NABU-Verkehrsexperte, Mail:daniel.rie...@nabu.de , Tel.
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