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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 119/20 | 14. DEZEMBER 2020
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Klimaschutz/Nachhaltige Finanzen
NABU: Europäische Kommission darf Klima-Taxonomie nicht verwässern
Krüger: Klimaschutz geht vor Interessen rückwärtsgewandter Industrien –

Kein Greenwashing der Bioenergie
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 Brüssel – Am kommenden Freitag endet die Konsultation für den ersten
delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie, die sogenannte Klima-Taxonomie.
Dieser Prüfrahmen mit detaillierten Kriterien für nachhaltige
Investitionen legt fest, inwieweit Wirtschaftstätigkeiten als
klimaverträglich bewertet werden können und somit als grüne
Investitionen gelten. Ein breites Bündnis von über 130 europäischen
Umweltorganisationen, darunter der NABU, sieht in einigen Punkten
dringenden Nachbesserungsbedarf und richtet sich daher mit einem
Zehn-Punkte-Papier an die Europäische Kommission.



„Allein in Europa werden zusätzlich zwischen 175 und 290 Milliarden
Euro jährlich benötigt, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Mit
ambitionierten Kriterien kann die Klima-Taxonomie ein wichtiger Hebel
sein, um riesige Geldsummen aus klimaschädlichen Bereichen abzuziehen
und die notwendige Transformation der Wirtschaft zu einer klima- und
naturverträglichen Gesellschaft zu finanzieren. Doch diese große Chance
ist in Gefahr, wenn sich im Konsultationsprozess das Greenwashing der
fossilen Industrie durchsetzt.“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
„Die EU-Kommission darf nicht vor dem Lobbyismus rückwärtsgewandter
Industrien einknicken: Fossile Energieträger, so auch Erdgas, haben
keinen Platz in einer grünen EU-Taxonomie.“


Für die Entwicklung der Kriterien hatte die EU-Kommission im Jahr 2018
eine Technische Expertengruppe (TEG) einberufen, die im März 2020
wissenschaftsbasierte und größtenteils sehr begrüßenswerte Kriterien in
den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung erarbeitet hat. 



„Einige zentrale Empfehlungen der TEG sind im vorliegenden Entwurf der
Kommission leider deutlich abgeschwächt. Besonders wichtig ist es,
Grenz- und Schwellenwerte für Co2-Emissionen z.B. im Verkehr oder der
Energieerzeugung zu definieren und diese in Zukunft schrittweise zu
senken. Zudem dürfen Investitionen in Holzbiomasse und Biokraftstoffe
nicht durch die Taxonomie als grün gelabelt werden. Auch beim Schutz
kohlenstoffreicher Böden und bei der Viehbesatzdichte bedarf es einer
Nachschärfung“, so Maja Rotter, NABU-Referentin für Nachhaltige
Finanzen. „Positiv zu bewerten sind die Kriterien in Bezug auf die
EU-Biodiversitätsstrategie und dem darin enthaltenen Ziel, zehn Prozent
der Agrarlandschaft für naturnahe Elemente wie Hecken, Feldgehölze oder
Brachen reservieren. Diese binden nicht nur Kohlenstoff, sondern
schützen auch die Biodiversität in der Landwirtschaft.“



Hintergrund
Die europäische Taxonomie-Verordnung ist ein Rahmen zur Bewertung der 
Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten.Sie trat im Juli 2020 in
Kraft. 
Das Ziel: Investoren, Nationalstaaten und die Europäische Union sollen
nachhaltiger investieren, "Greenwashing" soll verhindert werden. 


Eine Investition bzw.. die der Investition zugrunde liegende
Wirtschaftsaktivität gilt in der Taxonomie als nachhaltig, wenn sie
wesentlich zu mindestens einem von sechs Umweltzielen beiträgt
(„substantial contribution“) und keinen erheblichen Schaden im Sinne
der übrigen Umweltziele verursacht („do-no-significant-harm“ - DNSH). 


Dazu werden Prüfkriterien (Grenzwerte) für ausgewählte wirtschaftliche
Tätigkeiten für sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an
den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von
Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und
Biodiversität.


Diese Kriterien müssen solide und ambitioniert sein und auf den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, um sicherzustellen,
dass die Taxonomie zur Finanzierung der Klima- und Umweltziele der EU
beiträgt. Der aktuelle delegierte Rechtsakt zu den Bereichen
„Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ wird von der
Kommission nach Abschluss der Konsultation Ende dieses Jahres
beschlossen. Die Kriterien für die weiteren vier Umweltziele erarbeitet
zurzeit die Platform for Sustainable Finance im Auftrag der EU
Kommission. Der NABU ist mit seiner europäischen Dachorganisation
BirdLife in die Arbeit der Plattform eingebunden. 


Weitere Informationen:


10-Punkte-Papier der Umweltverbände
civil_society_statement___ten_priorities_for_the_climate_taxonomy_delegated_acts_december_2020.pdf
(panda.org)
(
https://wwfeu.awsassets.panda.org/downloads/civil_society_statement___ten_priorities_for_the_climate_taxonomy_delegated_acts_december_2020.pdf)



Hintergrundinformationen zurTaxonomie-Verordnung
www.nabu.de/eu-taxonomie


NABU-Analyse der Klimataxonomie
https://www.nabu.de/news/2020/11/28997.html


 Mehr Infos & Pressefotos
www.NABU.de/presse






Für Rückfragen:
Maja Rotter, Referentin Sustainable Finance
Tel. +49 (0)173 187 99 69, E-Mail: maja.rot...@nabu.de




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