NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 19/21 | 4. März 2021
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Umwelt/Meeresschutz
NABU: Bundesamt für Naturschutz mit fragwürdigem Rettungsversuch für
Butendiek 
Krüger: Butendiek hat keine Zukunft / Meeresschutzgebiete müssen für
Windparks tabu sein
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Berlin ᆳ– Der NABU hat heute in seiner Stellungnahme das
Ausnahmeverfahren für den Offshore-Windpark Butendiek inmitten des
Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ westlich von Sylt scharf
kritisiert. Auf Aufforderung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hatte
die Betreibergesellschaft wpd eine Ausnahmeprüfung beantragt. Nach
Ansicht des NABU ist das ein fragwürdiger Winkelzug auf Kosten streng
geschützter Seevögel.
 
Nachdem das BfN im November 2020 eine erhebliche Beeinträchtigung der
Schutzgebietsziele und drohende Populationsrückgänge von Stern- und
Prachttauchern festgestellt hat, soll über ein sogenanntes
Dispensverfahren die Stilllegung, der (Teil-)Rückbau oder auch nur die
zeitweise Abschaltung des Windparks verhindert werden. Die oberste
deutsche Naturschutzbehörde hatte den Standort Butendiek zwar auch früh
kritisiert, will nun aber die Grenzen des Schutzgebiets anpassen und so
den eingetretenen Umweltschaden kompensieren. NABU-Präsident
Jörg-Andreas Krüger: „Die fragwürdigen Rettungsversuche lassen am
Selbstverständnis des BfN zweifeln. Butendiek ist zu einem Projekt
geworden, bei dem es nur Verlierer gibt. Der Streit beschädigt den
Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso wie die verantwortlichen
Behörden, von der Vogelwelt ganz zu schweigen. Wir müssen dieses
traurige Kapitel der Energiewende endlich abschließen. Butendiek hat
keine Zukunft – Meeresschutzgebiete müssen für Windparks tabu sein.“  
 
Der NABU hatte 2014 vor Baubeginn in einem Rechtsgutachten auf die
eklatanten Fehler der Genehmigung hingewiesen und Klage eingereicht.
Seit dem wird gestritten, am Umweltschaden besteht heute kein Zweifel
mehr. „Die Vögel meiden die Turbinen in einer Entfernung von bis zu 16
Kilometern. Sie ziehen sich zurück. Butendiek beeinträchtigt streng
geschützte Stern- und Prachttaucher auf einem Drittel des für sie
ausgewiesenen Vogelschutzgebietes. Fast zehn Prozent ihres Lebensraums
sind komplett verloren. Jetzt die Schutzgebietsgrenzen an den Rückzug
der vertriebenen Vögel anzupassen, ist rechtlich und aus
Naturschutzsicht äußerst fragwürdig“, kritisiert NABU-Meeresexperte Kim
Detloff. 
 
Weder wurde die für ein Dispensverfahren notwendige
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, noch liegen Maßnahmen auf
dem Tisch, welche die Vögel vor Rohstoffabbau, Schifffahrt oder der
militärischen Nutzung innerhalb der neuen Schutzgebietsgrenzen schützen
können. „Hier soll offenbar die Vertreibung der Vögel in suboptimale
Lebensräume per Ausnahme legitimiert werden. Dieser  Versuch kommt
zeitgleich mit der Ankündigung der Europäischen Kommission, ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender
Natura-2000-Umsetzung zu eröffnen. Ein trauriges Kapitel für den
deutschen Meeresnaturschutz – dieses Vorgehen darf auf keinen Fall
Schule machen“, mahnt Detloff. 
 
Offensichtliches Ziel des Winkelzugs ist nach Auffassung des NABU, die
für den 11. März angesetzte Verhandlung am Oberverwaltungsgericht
Münster zu beeinflussen und den langjährigen Rechtsstreit weiter zu
komplizieren. In Münster soll in zweiter Instanz über die notwendige
Sanierung des Umweltschadens, die Schuldfrage und die Zuständigkeiten
der beiden Bundesbehörden BfN und Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) verhandelt werden. Seit Jahren bemühen sich beide
Behörden jedoch weniger um eine Aufarbeitung der
Naturschutzproblematik, sondern um die gegenseitige Abwälzung der
Verantwortung. Fatal, denn Deutschlands Ziele für die
Offshore-Windenergie sind ambitioniert. Bis 2040 soll sich die Anzahl
der Windräder verfünffachen. Dabei sind die deutsche Nord- und Ostsee
schon heute überlastet, die marine Raumordnung zeigt, dass es zu wenig
Platz für die vielfachen industriellen Interessen gibt.
 
Hintergrund: www.NABU.de/butendiek
( http://www.nabu.de/butendiek) 
 
NABU-Stellungnahme: www.NABU.de/Dispensverfahren
( http://www.nabu.de/Dispensverfahren)  
 
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel.
0152-09202205, E-Mail: kim.detl...@nabu.de
 
Dr. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Referentin Meeresschutz, Tel.
0173-5357500, E-Mail: anne.boeh...@nabu.de
 
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