Gemeinsame Pressemitteilung  31. März 2021Novellierung des
Bundesjagdgesetzes: Wald und Wild müssen zusammen gedacht werden

Naturschutzverbände NABU, WWF und BUND sind verärgert über die durch
Einzelinteressen ausgelöste Verschiebung der Abstimmung

Berlin - Im Bundestag sollte am vergangenen Donnerstag das
Bundesjagdgesetz novelliert werden. Im letzten Moment wurde der
Tagesordnungspunkt wieder gestrichen. Auf Drängen bayerischer Wald- und
Grundeigentümer stellt die CDU/CSU-Bundesfraktion die zäh ausgehandelten
Kompromisse des Gesetzesentwurfes in Frage. Damit blockiert sie das
parlamentarische Verfahren. Dabei besteht dringender Handlungsbedarf.
Hauptknackpunkt scheint die Frage zu sein, wie viel oder wenig
Schalenwild für den Wald und seine Eigentümer zumutbar ist.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kann diesen Streit nicht
nachvollziehen: "Bei der Novellierung geht es nicht um ein Entweder-oder
sondern um ein Sowohl-als-auch. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die
Abschlussplanung zukünftig revierbezogen zwischen Waldeigentümern und
Jagdberechtigten vereinbart werden muss. Anders als bisher werden damit
sowohl die waldbaulichen als auch die jagdlichen Interessen angemessen
berücksichtigt. Dabei soll zukünftig stärker auf die Naturverjüngung
geachtet und nicht länger nur einseitige Interessen berücksichtigt
werden."
Der von Trockenheit und Hitze gezeichnete Wald muss sich verjüngen und
sich möglichst aus eigener Kraft dem Klimawandel anpassen können. Auf
Grund hoher Reh- und Rotwildbestände gelingt dies in vielen Regionen
nicht. Umso dringlicher ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die Jagd
und insbesondere die Abschussplanungen zu modernisieren. Der
ausgehandelte Entwurf des Jagdgesetzes trägt dem Rechnung und richtet
sich stärker auf gesamtgesellschaftliche Erfordernisse aus. Jagd muss
einen aktiven Beitrag für den Erhalt der Biodiversität und für
zukunftsfähige Mischwälder leisten. Für den Waldumbau braucht es
Jägerinnen und Jäger als verantwortungsvolle Partner. Das schaffen
die Waldbesitzer nicht allein.
NABU, WWF und BUND appellieren deshalb an die Vernunft der
Abgeordneten. Die von vernünftigen Kompromissen geprägte Novelle des
Bundesjagdgesetzes darf nicht an überzogenen Einzelinteressen von Jagd-
oder Forstwirtschaft scheitern. "Der Entwurf der Bundesregierung ist ein
guter Kompromiss, der sicherlich an mehreren Punkten und mit Blick auf
einzelne Forderungen des Bundesrats noch verbessert werden sollte", so
der Naturschutz-Vorstand des WWF, Christoph Heinrich. "Die
Gesetzesnovelle auf die Aspekte Jagdscheinprüfung, Schießnachweis und
Bleimunition zu reduzieren - wie derzeit diskutiert - wäre jedoch fatal.
Dies konterkariert die milliardenschweren Waldrettungsprogramme. Geld
allein löst die Probleme des Waldes nicht. Politisches Handeln heißt
auch, die Rechtslage an neue Rahmenbedingungen anzupassen“, stellt
Christoph Heinrich fest. Angesichts des aktuellen Waldzustands und des
rasant voranschreitenden Klimawandels drängt die Zeit. Der naturgemäße
Waldumbau kann nicht auf die nächste Legislatur und einen neues
Gesetzgebungsverfahren warten.

Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) ergänzt: "Wir brauchen ein verpflichtendes
Vegetationsgutachten, um Waldbesitzerinnen, Waldbesitzern sowie
Jägerinnen und Jägern ein belastbares Instrument für die Regulierung
der Reh- und Rotwildbestand an die Hand zu geben. Dabei wollen wir die
dringend notwendige Naturverjüngung in Laub- und Mischwäldern so
gestalten, dass tatsächlich vielfältige klimastabile Wälder mit vielen
Baumarten entstehen können. Ohne ein solches Instrument ist die Novelle
eine Gefahr für den Schutz vielfältiger und klimaresilienter Wälder".


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Für Rückfragen:

NABU: Roland Panter, Mobil: +49 (0) 173 5483 352
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