[Pressemeldungen] Pressemitteilung: EVONIK Sprac hendienst setzt auf dante® Portalsoftware von a3 systems
Pressemitteilung - Saarbrücken, 8. September 2009 EVONIK Sprachendienst setzt auf dante® Portalsoftware von a3 systems Servicequalität und Durchlaufzeiten signifikant verbessert, Kosten drastisch gesenkt Bei der Verwaltung seiner Übersetzungsaufträge arbeitet der EVONIK Sprachendienst mit einer neuen webbasierten Softwarelösung. Erstmals ist die elektronische Auftragsbearbeitung und -archivierung ohne Medienbrüche möglich. Die Portalsoftware wurde vom saarländischen Softwarehersteller und IT-Dienstleister a3 systems GmbH entwickelt. Die Initiative Mittelstand hat die innovative Lösung jetzt in die Top20 der Mittelstandsliste 2009 aufgenommen. Pro Jahr erreichen mehrere Tausend Übersetzungsaufträge den EVONIK Sprachendienst. Die bisherige Bearbeitung der Aufträge war äußerst zeitaufwendig und fand per E-Mail, Telefon, Briefpost und Excel statt. Dank der dante® Portalsoftware haben jetzt alle Kunden, Mitarbeiter und Partner des Sprachendienstes ortsunabhängig und in Echtzeit Zugriff auf ihre Auftragsdaten. Dadurch ist ein virtuelles, integriertes Arbeiten von verschiedenen Standorten aus möglich. Der gesamte Arbeitsfluss im Sprachendienst wurde innerhalb kürzester Zeit beschleunigt und die Servicequaliät der Übersetzungsdienstleistungen erheblich gesteigert. Es gab keine Einführungszeit, denn das Produkt wurde von a3 systems so selbsterklärend konzipiert, dass die Mitarbeiter nicht geschult oder auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet werden mussten, erläutert Christian Pieper, Leiter des Projekts EVONIK Sprachendienst im Shared Service Center der EVONIK Industries AG. Durch eine Kapitalrücklaufzeit von lediglich einem halben Jahr waren zudem erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber einem dezentralen Modell möglich. Hohe Prozesstransparenz, einfaches Prozessmonitoring Das Produkt gewährleistet ein hohes Maß an Prozessorientierung und -standardisierung. Alle Prozesse des Shared Service Centers konnten mit der Lösung koordiniert, optimiert und - soweit dies notwendig war - neugestaltet werden. Bei Bedarf können Übersetzungen jetzt z.B. weiteren, zügigen Kontrollschleifen unterzogen werden. Die Benutzer arbeiten durchweg motiviert und gerne mit der Software, vor allem die einfache Bedienbarkeit, die Datenqualität und die gute Durchsuchbarkeit sorgen für zufriedene Rückmeldungen, ergänzt Pieper. Von der Initiative Mittelstand wurde die Lösung jetzt in die Top20 der Mittelstandsliste - Innovative IT-Lösungen für den Mittelstand aufgenommen. Die Mittelstandsliste ist der verlässliche und vollständige Navigator durch das gesamte Spektrum an mittelstandsgeeigneten IT-Produkten und Lösungen. In 34 Kategorien erscheint die Mittelstandsliste aktuell und redaktionell gepflegt mit relevanten Soft- und Hardware- sowie Telekommunikationslösungen. Über den EVONIK Sprachendienst Die EVONIK Industries AG vereint die Geschäftsfelder Chemie, Energie und Immobilien und ist heute mit rund 43.000 Mitarbeitern in mehr als 100 Ländern tätig. Der EVONIK Sprachendienst koordiniert die gesamte Übersetzungsdienstleistung für den Konzern: Jeder Mitarbeiter, der geschäftlich Texte übersetzen möchte, kann sich an den Sprachendienst wenden. Mithilfe von Kooperationspartnern können diese Texte in alle konzernrelevanten Sprachen übersetzt werden. Daneben ist auch die Übersetzung des Corporate Wording Teil der Aufgabe des Sprachendienstes. Anwenderbericht EVONIK Sprachendienst: http://www.a3systems.com/repo/5329_documanager_ebook_praxishandbuch_2_evonik.pdf Über die a3 systems GmbH (www.a3systems.com) a3 systems ist eine Lösungsanbieterin für anspruchsvolle Geschäftsanwendungen und Integrationsprojekte. a3 systems entwirft, entwickelt und testet Softwarelösungen auf Basis anerkannter Industriestandards und Best Practice-Ansätze. Projektspezifisch zusammengestellte Expertenteams begleiten die Projekte durch alle Projektphasen - von der Analyse und Spezifikation über Design, Implementierung und Integration bis hin zu Einführung, Software-Wartung und Betrieb. Mit der dante® Produktfamilie bietet a3 systems Standardprodukte für die Bereiche Content Management, Newslettermarketing und Helpdesk. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Hartmut Schmitt a3 systems GmbH Saarbrücker Straße 51 66130 Saarbrücken Telefon: +49 (681) 988 18-0 Telefax: +49 (681) 988 18-29 E-Mail: hartmut.schm...@a3systems.com --- .:a3 systems GmbH - we create value Saarbrücker Straße 51 . 66130 Saarbrücken Tel.: +49 (0) 681 988 18-0 . Fax: +49 (0) 681 988 18-29 Web: www.a3systems.com . E-Mail: i...@a3systems.com Newsletter: www.instant-mailing.com/im/a3 Sitz der Gesellschaft: Saarbrücker Straße 51 . 66130 Saarbrücken Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Gunter Bach, Rudolf Klein, Marc S. Mailänder Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken . Registernummer HRB 16527 ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org
[Pressemeldungen] NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzs tatus des Wolfes in Deutschland vor - Tschimpke: Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden
--- NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1500, Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Annika Natus --- P R E S S E D I E N S T Nr. 109/09 8. September 2009 --- Naturschutz/Artenschutz/Wolf NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vor Tschimpke: Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden Berlin - Der NABU hat erstmals ein umfassendes Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt. „Der Wolf ist mit circa 50 Tieren noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das Gutachten sei vor allem auch mit Blick auf die Debatte um das rechtliche Strafmaß und Vorgehen bei illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden. Im dem am Dienstag in Berlin präsentierten 102 Seiten umfassenden Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers Mock, Koblenz, wurde untersucht, in welchem Maße die vorhandenen nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in Deutschland aktuell gewährleisten. Dabei wurden neben den strafrechtlichen, auch die Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht beleuchtet. Die naturschutzrechtliche Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes (§66 BNatSchG) sieht bei „Zugriffen“ Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Strafbarkeit ist auch schon bei Vorbereitungshandlungen wie dem Nachstellen, Fallen aufstellen oder dem bewaffneten Durchstreifen des Reviers mit der Absicht einen Wolf zu erlegen gegeben. Auch könne die „Sammelleidenschaft“ bestraft werden, wenn das Tier als „Trophäe“ dienen soll. Sowohl der Schutz des Wolfes als auch die Koexistenz mit dem Menschen sei durch das bestehende Recht gewährleistet, so das Ergebnis. Auch das Jagdrecht biete keine bessere Unterstützung für Wolf und Mensch. Die Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild wäre nach Auffassung der Rechtsexperten derzeit ein nicht gerechtfertigter Eingriff in ihren Schutzstatus nach nationalem und internationalem Recht. „Die bislang erfreulichen Nachrichten über den Wolfsnachwuchs in der Lausitz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier lediglich um fünf sich fortpflanzende Paare handelt. Damit ist der Wolf in Deutschland immer noch akut vom Aussterben bedroht“, betonte NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann. Zuletzt sei vor allem in Sachsen über die rechtliche Zukunft und Stellung des Wolfes spekuliert worden. Der NABU hatte bereits mehrfach an alle Beteiligten appelliert, die Bemühungen zum Schutz des Wolfes auf eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien des sächsischen Wolfsmanagements zu konzentrieren und den gegenwärtigen rechtlichen Status des Wolfes unverändert zu lassen. „Ich möchte daran erinnern, dass auch die Jagdverbände als anerkannte Naturschutzverbände den Auftrag haben, alle Maßnahmen zum Artenschutz des Wolfes aktiv zu unterstützen. Eine jagdrechtliche Regelung ist daher gar nicht notwendig, um sich beim Schutz der streng geschützten Tierart Wolf einzubringen“, so NABU-Präsident Tschimpke. Das Rechtsgutachten ist als Kurzfassung und in voller Länge im Internet als Download zu finden unter www.NABU.de/wolf Erstmals seit 150 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe mit dem Projekt „Willkommen Wolf!“. Er informiert über Wölfe, setzt sich für den Erhalt ihrer Lebensräume ein und unterstützt den Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes von Wolfsbetreuern. Für Rückfragen: Magnus Herrmann, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz, Tel. 030-284984-1618, E-Mail: magnus.herrm...@nabu.de Rechtsanwalt Roland Schmidt, Rechtsanwalt Simon Lüders, LL.M. Tel. 0261-4049924, E-Mail: schm...@caspers-mock.de Der NABU schickt Laubfrosch, Wolf Co in den Wahlkampf! Mehr Infos unter www.liste-pro-natur.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] To pressemeldungen
Title: oma pedj Give your loved ones a night of enjoyment. ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] PM BMJ Pauschale Rehabilitier ung sogenannter Kriegsverräter beschlossen
080909_Kriegsv.pdf Description: 080909_Kriegsv.pdf ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Wow.. Plenty of new products for this week + Special Discount for Corona Servos
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