[Pressemeldungen] Pressemitteilung: EVONIK Sprac hendienst setzt auf dante® Portalsoftware von a3 systems

2009-09-08 Diskussionsfäden a3 systems - Hartmut Schmitt
Pressemitteilung - Saarbrücken, 8. September 2009

EVONIK Sprachendienst setzt auf dante® Portalsoftware von a3 systems   

Servicequalität und Durchlaufzeiten signifikant verbessert, Kosten drastisch 
gesenkt

Bei der Verwaltung seiner Übersetzungsaufträge arbeitet der EVONIK 
Sprachendienst mit einer neuen webbasierten Softwarelösung. Erstmals ist die 
elektronische Auftragsbearbeitung und -archivierung ohne Medienbrüche möglich. 
Die Portalsoftware wurde vom saarländischen Softwarehersteller und 
IT-Dienstleister a3 systems GmbH entwickelt. Die Initiative Mittelstand hat die 
innovative Lösung jetzt in die Top20 der Mittelstandsliste 2009 aufgenommen.

Pro Jahr erreichen mehrere Tausend Übersetzungsaufträge den EVONIK 
Sprachendienst. Die bisherige Bearbeitung der Aufträge war äußerst 
zeitaufwendig und fand per E-Mail, Telefon, Briefpost und Excel statt. Dank der 
dante® Portalsoftware haben jetzt alle Kunden, Mitarbeiter und Partner des 
Sprachendienstes ortsunabhängig und in Echtzeit Zugriff auf ihre Auftragsdaten. 
Dadurch ist ein virtuelles, integriertes Arbeiten von verschiedenen Standorten 
aus möglich. Der gesamte Arbeitsfluss im Sprachendienst wurde innerhalb 
kürzester Zeit beschleunigt und die Servicequaliät der 
Übersetzungsdienstleistungen erheblich gesteigert. 

Es gab keine Einführungszeit, denn das Produkt wurde von a3 systems so 
selbsterklärend konzipiert, dass die Mitarbeiter nicht geschult oder auf ihre 
neuen Aufgaben vorbereitet werden mussten, erläutert Christian Pieper, Leiter 
des Projekts EVONIK Sprachendienst im Shared Service Center der EVONIK 
Industries AG. Durch eine Kapitalrücklaufzeit von lediglich einem halben Jahr 
waren zudem erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber einem dezentralen Modell 
möglich. 

Hohe Prozesstransparenz, einfaches Prozessmonitoring

Das Produkt gewährleistet ein hohes Maß an Prozessorientierung und 
-standardisierung. Alle Prozesse des Shared Service Centers konnten mit der 
Lösung koordiniert, optimiert und - soweit dies notwendig war - neugestaltet 
werden. Bei Bedarf können Übersetzungen jetzt z.B. weiteren, zügigen 
Kontrollschleifen unterzogen werden. Die Benutzer arbeiten durchweg motiviert 
und gerne mit der Software, vor allem die einfache Bedienbarkeit, die 
Datenqualität und die gute Durchsuchbarkeit sorgen für zufriedene 
Rückmeldungen, ergänzt Pieper.

Von der Initiative Mittelstand  wurde die Lösung jetzt in die Top20 der 
Mittelstandsliste - Innovative IT-Lösungen für den Mittelstand aufgenommen. 
Die Mittelstandsliste ist der verlässliche und vollständige Navigator durch das 
gesamte Spektrum an mittelstandsgeeigneten IT-Produkten und Lösungen. In 34 
Kategorien erscheint die Mittelstandsliste aktuell und redaktionell gepflegt 
mit relevanten Soft- und Hardware- sowie Telekommunikationslösungen. 



Über den EVONIK Sprachendienst 

Die EVONIK Industries AG vereint die Geschäftsfelder Chemie, Energie und 
Immobilien und ist heute mit rund 43.000 Mitarbeitern in mehr als 100 Ländern 
tätig. Der EVONIK Sprachendienst koordiniert die gesamte 
Übersetzungsdienstleistung für den Konzern: Jeder Mitarbeiter, der geschäftlich 
Texte übersetzen möchte, kann sich an den Sprachendienst wenden. Mithilfe von 
Kooperationspartnern können diese Texte in alle konzernrelevanten Sprachen 
übersetzt werden. Daneben ist auch die Übersetzung des Corporate Wording Teil 
der Aufgabe des Sprachendienstes.

Anwenderbericht EVONIK Sprachendienst: 
http://www.a3systems.com/repo/5329_documanager_ebook_praxishandbuch_2_evonik.pdf

Über die a3 systems GmbH (www.a3systems.com)

a3 systems ist eine Lösungsanbieterin für anspruchsvolle Geschäftsanwendungen 
und Integrationsprojekte. a3 systems entwirft, entwickelt und testet 
Softwarelösungen auf Basis anerkannter Industriestandards und Best 
Practice-Ansätze. Projektspezifisch zusammengestellte Expertenteams begleiten 
die Projekte durch alle Projektphasen - von der Analyse und Spezifikation über 
Design, Implementierung und Integration bis hin zu Einführung, Software-Wartung 
und Betrieb. Mit der dante® Produktfamilie bietet a3 systems Standardprodukte 
für die Bereiche Content Management, Newslettermarketing und Helpdesk.


Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Hartmut Schmitt
a3 systems GmbH
Saarbrücker Straße 51
66130 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 988 18-0
Telefax: +49 (681) 988 18-29
E-Mail: hartmut.schm...@a3systems.com

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Saarbrücker Straße 51 . 66130 Saarbrücken
Tel.: +49 (0) 681 988 18-0 . Fax: +49 (0) 681 988 18-29
Web: www.a3systems.com . E-Mail: i...@a3systems.com 
Newsletter: www.instant-mailing.com/im/a3

Sitz der Gesellschaft: Saarbrücker Straße 51 . 66130 Saarbrücken
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Gunter Bach, Rudolf Klein, Marc S. Mailänder
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken . Registernummer HRB 16527

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[Pressemeldungen] NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzs tatus des Wolfes in Deutschland vor - Tschimpke: Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden

2009-09-08 Diskussionsfäden Presse
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NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1500, 
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de 
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Annika Natus
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P R E S S E D I E N S T   Nr. 109/09  8. September 2009
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Naturschutz/Artenschutz/Wolf

NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland
vor
Tschimpke: Tötung ist Verstoß gegen Artenschutz und streng zu ahnden

Berlin - Der NABU hat erstmals ein umfassendes Rechtsgutachten zum
Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt. „Der Wolf ist mit
circa 50 Tieren noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine
Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar
und ist streng zu ahnden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das
Gutachten sei vor allem auch mit Blick auf die Debatte um das rechtliche
Strafmaß und Vorgehen bei illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden.  

Im dem am Dienstag in Berlin präsentierten 102 Seiten umfassenden
Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers  Mock, Koblenz, wurde untersucht,
in welchem Maße die vorhandenen nationalen und internationalen
rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in Deutschland aktuell
gewährleisten. Dabei wurden neben den strafrechtlichen, auch die
Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht beleuchtet. Die
naturschutzrechtliche Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes (§66
BNatSchG) sieht bei „Zugriffen“ Freiheitsstrafen von bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Strafbarkeit ist auch schon bei
Vorbereitungshandlungen wie dem Nachstellen, Fallen aufstellen oder dem
bewaffneten Durchstreifen des Reviers mit der Absicht einen Wolf zu
erlegen gegeben. Auch könne die „Sammelleidenschaft“ bestraft werden,
wenn das Tier als „Trophäe“ dienen soll. Sowohl der Schutz des Wolfes
als auch die Koexistenz mit dem Menschen sei durch das bestehende Recht
gewährleistet, so das Ergebnis. Auch das Jagdrecht biete keine bessere
Unterstützung für Wolf und Mensch. 

Die Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild wäre nach
Auffassung der Rechtsexperten derzeit ein nicht gerechtfertigter
Eingriff in ihren Schutzstatus nach nationalem und internationalem
Recht. „Die bislang erfreulichen Nachrichten über den Wolfsnachwuchs in
der Lausitz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier
lediglich um fünf sich fortpflanzende Paare handelt.  Damit ist der Wolf
in Deutschland immer noch akut vom Aussterben bedroht“, betonte
NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.

Zuletzt sei vor allem in Sachsen über die rechtliche Zukunft und
Stellung des Wolfes spekuliert worden.  Der NABU hatte bereits mehrfach
an alle Beteiligten appelliert, die Bemühungen zum Schutz des Wolfes auf
eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien des sächsischen
Wolfsmanagements zu konzentrieren und den gegenwärtigen rechtlichen
Status des Wolfes unverändert zu lassen.

„Ich möchte daran erinnern, dass auch die Jagdverbände als anerkannte
Naturschutzverbände den Auftrag haben, alle Maßnahmen zum Artenschutz
des Wolfes aktiv zu unterstützen. Eine jagdrechtliche Regelung ist daher
gar nicht notwendig, um sich beim Schutz der streng geschützten Tierart
Wolf einzubringen“, so NABU-Präsident Tschimpke.

Das Rechtsgutachten ist als Kurzfassung und in voller Länge im Internet
als Download zu finden unter www.NABU.de/wolf 

Erstmals seit 150 Jahren gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Der NABU
begleitet die Rückkehr der Wölfe mit dem Projekt  „Willkommen Wolf!“.
Er informiert über Wölfe, setzt sich für den Erhalt ihrer Lebensräume
ein und unterstützt den Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes von
Wolfsbetreuern.

Für Rückfragen: 

Magnus Herrmann, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz, Tel.
030-284984-1618, E-Mail: magnus.herrm...@nabu.de 

Rechtsanwalt Roland Schmidt, Rechtsanwalt Simon Lüders, LL.M. Tel.
0261-4049924, E-Mail: schm...@caspers-mock.de 

Der NABU schickt Laubfrosch, Wolf  Co in den Wahlkampf! Mehr Infos
unter www.liste-pro-natur.de 




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[Pressemeldungen] To pressemeldungen

2009-09-08 Diskussionsfäden JUDIANNE-nobknorp
Title: oma pedj



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[Pressemeldungen] PM BMJ Pauschale Rehabilitier ung sogenannter Kriegsverräter beschlossen

2009-09-08 Diskussionsfäden Krueger-Ch
 


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[Pressemeldungen] Wow.. Plenty of new products for this week + Special Discount for Corona Servos

2009-09-08 Diskussionsfäden R2hobbies - Newsletter

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