Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:
"Die Meinungsfreiheit schützt in einer lebendigen Demokratie auch abstoßende und hässliche Äußerungen - sogar eine Lüge kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Denn: Das Internet prägt die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in unserem Land. Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt. Und: Auch die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung. Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, dass seine Plattform missbraucht wird, um strafbare Hasskriminalität zu verbreiten. Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen geführt. Diese reichen aber noch nicht aus. Die neuen Zahlen, die die Organisation jugendschutz.net für uns erhoben hat, zeigen: Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht. Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen. Von den strafbaren Inhalten, die Nutzer melden, löschte Twitter gerade einmal 1 % und Facebook nur 39 %. Dass es besser geht, zeigt Google mit der Plattform Youtube: Hier werden mittlerweile 90 % der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht. Daher ist jetzt klar: Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen. Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen. Wir legen dazu heute einen ersten Vorschlag für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vor. Dieser setzt verbindliche Standards dafür, wie die Betreiber sozialer Netzwerke mit Beschwerden umgehen müssen, und verpflichtet sie zur Löschung strafbarer Inhalte. Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten ist nach unserem Vorschlag eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen. Wir werden in einer freien Gesellschaft, in der die Meinungsfreiheit gilt, keine Wahrheitskommission einrichten. Aber: Da sich die von uns vorgeschlagenen Regeln gegen die Verbreitung von strafbaren Inhalten richten, sind sie auch ein Mittel gegen strafbare "Fake News". Strafbar sind "Fake News", wenn sie etwa die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen. Klar bleibt: Auf Deutschland bezogene nationale Regelungen sind ein notwendiger Schritt. Sie können aber nur der Anfang sein. Am Ende brauchen wir für europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen. Ich werde unsere Regelungsvorschläge daher jetzt der Europäischen Kommission übermitteln und auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister vorstellen. Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter vorantreiben. Abschließend: Dieser Gesetzesvorschlag kann immer nur eine Maßnahme von vielen gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren "Fake News" sein. Besonders unser Rechtstaat bleibt gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität. Und: Auch wir alle, unsere gesamte Zivilgesellschaft, dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn Menschen im Internet bedroht und verunglimpft werden oder gegen Minderheiten gehetzt wird. Dann kann jeder von uns seine Stimme erheben. Wir können gemeinsam Gesicht zeigen und für Toleranz und Menschenwürde eintreten." Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Leitungseinheit Kommunikation - Pressestelle - Mohrenstraße 37 10117 Berlin pre...@bmjv.bund.de
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