Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von BM Heiko Maas zu o.g. Thema:

"Die Meinungsfreiheit schützt in einer lebendigen Demokratie auch abstoßende 
und hässliche Äußerungen - sogar eine Lüge kann von der Meinungsfreiheit 
gedeckt sein. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. 
Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso 
wenig Platz sein, wie auf der Straße. 

Denn: Das Internet prägt die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in 
unserem Land. Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen 
Gewalt. 

Und: Auch die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung. Kein 
Unternehmen kann ein Interesse daran haben, dass seine Plattform missbraucht 
wird, um strafbare Hasskriminalität zu verbreiten. 

Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen 
geführt. Diese reichen aber noch nicht aus. Die neuen Zahlen, die die 
Organisation jugendschutz.net für uns erhoben hat, zeigen:

Es werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Und sie werden nicht 
schnell genug gelöscht. Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke 
die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen. Von den 
strafbaren Inhalten, die Nutzer melden, löschte Twitter gerade einmal 1 % und 
Facebook nur 39 %. Dass es besser geht, zeigt Google mit der Plattform Youtube: 
Hier werden mittlerweile 90 % der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte 
gelöscht.

Daher ist jetzt klar: Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen. 
Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die 
Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen. 

Wir legen dazu heute einen ersten Vorschlag für ein Gesetz zur Verbesserung der 
Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vor.

Dieser setzt verbindliche Standards dafür, wie die Betreiber sozialer Netzwerke 
mit Beschwerden umgehen müssen, und verpflichtet sie zur Löschung strafbarer 
Inhalte. Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten ist nach unserem 
Vorschlag eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf 
Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die 
Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen. 

Wir werden in einer freien Gesellschaft, in der die Meinungsfreiheit gilt, 
keine Wahrheitskommission einrichten. Aber: Da sich die von uns vorgeschlagenen 
Regeln gegen die Verbreitung von strafbaren Inhalten richten, sind sie auch ein 
Mittel gegen strafbare "Fake News". Strafbar sind "Fake News", wenn sie etwa 
die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.

Klar bleibt: Auf Deutschland bezogene nationale Regelungen sind ein notwendiger 
Schritt. Sie können aber nur der Anfang sein. Am Ende brauchen wir für 
europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen.

Ich werde unsere Regelungsvorschläge daher jetzt der Europäischen Kommission 
übermitteln und auch meinen Kollegen im Rat der Justiz- und Innenminister 
vorstellen. Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter vorantreiben.

Abschließend: Dieser Gesetzesvorschlag kann immer nur eine Maßnahme von vielen 
gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren "Fake News" sein. 
Besonders unser Rechtstaat bleibt gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz 
verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft 
gezogen werden. Das hat weiter absolute Priorität.

Und: Auch wir alle, unsere gesamte Zivilgesellschaft, dürfen nicht tatenlos 
zusehen, wenn Menschen im Internet bedroht und verunglimpft werden oder gegen 
Minderheiten gehetzt wird. Dann kann jeder von uns seine Stimme erheben. Wir 
können gemeinsam Gesicht zeigen und für Toleranz und Menschenwürde eintreten."

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz 
Leitungseinheit Kommunikation
- Pressestelle - 
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
pre...@bmjv.bund.de

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