Bundeskabinett macht Weg für EU-Patentgericht frei 

Zur Bevollmächtigung des Bundesjustizministeriums durch das Bundeskabinett zur 
Zeichnung des EU-Patentübereinkommens erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Das Bundeskabinett hat heute der Zeichnung des Übereinkommens für ein 
Einheitliches Patentgericht zugestimmt. Damit und mit einer Vollmacht des 
Bundespräsidenten kann die Bundesjustizministerin nun das Übereinkommen für ein 
Einheitliches Patentgericht voraussichtlich am 19. Februar in Brüssel zeichnen 
und eine gleichmäßige Durchsetzbarkeit von EU-Patenten und Bündelpatenten in 
den 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten in Gang setzen. 

Dieser Kabinettsbeschluss ist ein starkes Signal an die beteiligten 25 
Mitgliedstaaten, dass Deutschland die Schaffung dieses neuen Einheitlichen 
Patentgerichts mit Nachdruck unterstützt. Die deutsche Wirtschaft - 
insbesondere der innovative Mittelstand - werden ihre Patente in einem 
gemeinsamen Patentraum grenzüberschreitend und kostengünstig durchsetzen 
können. In 25 EU-Mitgliedstaaten wird damit die derzeitige Zersplitterung der 
Patentjustiz in Europa beendet.

Hintergrund: 

Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer 
umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft 
kostengünstiger einheitlicher Patentschutz in Europa geschaffen werden soll. 
Vor diesem Gericht können Patenstreitverfahren mit einheitlicher Wirkung der 
Entscheidung über die vom Europäischen Patentamt bisher für einzelne 
europäische Staaten bereits erteilten europäischen Bündelpatente und über die 
neuen für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden EU-Patente geführt 
werden. 

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Dezember 2012 im Rahmen einer 
verstärkten Zusammenarbeit von 25 EU-Mitgliedstaaten (bisher ohne Spanien und 
Italien) die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012 verabschiedet, 
mit denen ein einheitliches EU-Patent geschaffen wird, das zu seiner 
Wirksamkeit nach der Erteilung durch das Europäische Patentamt keinerlei 
Übersetzungen mehr bedarf. Mit dem Abschluss des Gerichtsübereinkommens kann 
ein jahrzehntelang angestrebtes Reformprojekt erfolgreich abgeschlossen werden, 
das nachhaltige Verbesserungen für die innovative Industrie in Europa bringen 
wird. Insbesondere Deutschland, aus dem gut 40 % der europäischen Patente 
stammen, wird von der Reform profitieren.

Es sind nun noch weitere Vorarbeiten für die Einrichtung des Verfahrens zur 
Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das Europäische Patentamt in 
München sowie die Errichtung des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts 
erforderlich. Mit dem Start des neuen Systems ist in rund zwei Jahren zu 
rechnen.

Bundesministerium der Justiz 
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