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From: Gaude Almut <almut.ga...@bund.net>
Sent: Thursday, July 12, 2012 2:11 PM
To: BUNDnewsEU 72442105
Subject: [BUNDnewsEU] Strich durch Rechnung der Saatgut-Industrie - BUND zum 
Saatgut-Urteil des EuGH

"Strich durch Rechnung der Saatgut-Industrie" 

Kommentar des BUND zum Saatgut-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

Luxemburg/Berlin, 12.7.2012: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland 
(BUND) begrüßt die Entscheidung des EuGH, wonach Saatgut alter Gemüsesorten 
verkauft werden darf. 

Dazu Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin: 

"Immer wieder greifen Saatgutkonzerne weltweit nach der vollständigen Kontrolle 
des eingesetzten Saatguts. Mit dem Urteil des EuGH wurde der Agrarindustrie 
jetzt ein Strich durch die Rechnung gemacht. Die biologische Vielfalt des 
Saatguts ist entscheidend für eine erfolgreiche Anpassung der Landwirtschaft an 
den Klimawandel. Alte Saatgutsorten sind häufig widerstandsfähiger gegen 
Krankheiten, Schädlinge und Trockenheit als Hochleistungssaatgut. Heute ist ein 
guter Tag für die nachhaltige Landwirtschaft und ihre Vielfalt." 

Pressekontakt: 
Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Tel: 030-27586-481, E-Mail: 
reinhild.benn...@bund.net 
Almut Gaude, BUND-Pressereferentin, Tel: 030-27586-464, E-Mail: 
almutga...@bund.net 
www.bund.net

 
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-----Original Message-----
From: Saatgutkampagne <i...@saatgutkampagne.org>
Sent: Thursday, July 12, 2012 3:24 PM
To: Pressemitteilungen Saatgutkampagne
Subject: [PM Saatgutkampagne] PM: EuGH-Urteil zum Saatgutrecht bestätigt 
Saatgut-Handelsverbote

EuGH-Urteil zum Saatgutrecht bestätigt Saatgut-Handelsverbote

Sortenvielfalt weiterhin bedroht

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Gültigkeit 
des EU-Saatgutrechts festgestellt. Damit hat es die grundlegende Kritik der 
Generalanwältin an der bestehenden Saatgutgesetzgebung verworfen. Demnach 
bleiben Vermarktungsverbote bestehen, die für Saatgut von Pflanzensorten 
gelten, die nicht in offizielle Sortenkataloge eingetragen sind. Eine 
Niederlage für die landwirtschaftliche Biodiversität und für alle, die sich für 
sie einsetzen und die selbstbestimmt Gartenbau und Landwirtschaft betreiben 
wollen. Erstaunlicherweise hat das Urteil aber bislang weitgehend positive 
Reaktionen hervorgerufen, die es mitunter gar als einen Schritt hin zu mehr 
Vielfalt feiern.

"Dieses Urteil ist ärgerlich und wirklichkeitsfremd", so Andreas Riekeberg von 
der Kampagne für Saatgut-Souveränität. "Das Gericht hat lediglich eine 
Rechtfertigung für das bestehende Regelwerk der EU abgeliefert, ohne erkennbar 
auf die detaillierte Kritik von Generalanwältin Kokott an der dadurch 
vorangetriebenen Zerstörung der Vielfalt auf den Feldern und in den Gärten 
auseinander gesetzt zu haben. Ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für 
die landwirtschaftliche Vielfalt einsetzen. Dies Urteil schreibt die 
Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen Pflanzensorten fort. 
Sorten, die einen hohen Bedarf an Dünger und Pestiziden haben und sehr uniform 
sind."

Jürgen Holzapfel, der auf dem Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern Getreide 
von alten Sorten anbaut und selber Saatgut gewinnt, schildert die gegenwärtige 
Lage: "Wenn ich hier Saatgut anbaue, dann muss ich den Behörden melden, was ich 
wo in welchem Umfang anbaue. Und das nur für die eigene Verwendung. Wenn ich es 
in Verkehr bringen wollte, müsste ich eine Zulassung als Erhaltungssorte 
beantragen, dafür Gebühren zahlen und Mengenbeschränkungen beachten. Und mich 
mit anderen Saatguterzeugern abstimmen, damit wir nicht zusammen eine 
Höchstmenge überschreiten. Es stimmt einfach nicht, wenn das EuGH in seiner 
Presse-Erklärung behauptet, diese Zulassungsregelung würde das Ziel der 
Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen gewährleisten."

"Wir werden weiterhin für das Recht aller Gärtner/innen und Landwirt/innen 
streiten, selber zu bestimmen, welche Sorten sie anbauen dürfen", beschreibt 
Anne Schweigler die Ziele der Kampagne für Saatgut-Souveränität. "Dafür werden 
wir auch künftig Saatgut-Tauschmärkte organisieren und regionale und 
internationale Vernetzung und Austausch fördern. Der Anbau von Lebensmitteln 
und die Ernährung müssen selbstbestimmt möglich sein und dürfen nicht der 
Kontrolle der Saatgut-Konzerne unterliegen. Letztlich müssen dem auch die 
EU-Regeln und die nationalstaatlichen Gesetzgebungen folgen."

Die Saatgutkampagne kritisiert, dass die EU mit ihrer Erhaltungsrichtlinie die 
biologische Vielfalt nur in einem sehr kleinen Rahmen schützen will, 
gleichzeitig aber zu verhindern versucht, dass regionale bäuerliche Sorten etwa 
von Gemüse, Getreide und Ölsaaten einen Parallelmarkt zum Saatgutmarkt der 
Industrie bilden könnten. Diesem hat sich heute auch das EuGH angeschlossen, 
indem es das Bestreben des Unionsgesetzgebers rechtfertigt, "die Bildung eines 
Parallelmarkts für dieses Saatgut (gemeint ist Saatgut von Erhaltungssorten, 
A.R.) zu verhindern". Ein etwaiger Parallelmarkt droht ja mitnichten, "den 
Binnenmarkt für Saatgut von Gemüsesorten zu behindern", wie die 
Pressemitteilung des EuGH formuliert. Lediglich den Gewinnabsichten der 
marktbeherrschenden Saatgutkonzerne hätte er in die Quere kommen können.

Die Saatgutkampagne weiß sich mit der großen Mehrheit der Erhaltungsinitiativen 
in Europa einig, dass diese Erhaltungsrichtlinie eine erneute Behinderung der 
Erhaltung der biologischen Vielfalt darstellt und glücklicherweise in der 
Wirklichkeit nicht umsetzbar ist. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass sie 
in Einzelfällen gegen Bauern eingesetzt wird: nämlich dann, dann wenn deren 
Saatgutarbeit den Saatgut-Konzernen lästig wird.

Hintergrund:

Der Rechtsstreit in Frankreich zwischen der Sortenerhaltungs-Organisation 
Kokopelli und dem Saatgutkonzern Graines Beaumaux hatte die Frage nach der 
Gültigkeit des EU-Rechtes aufgeworfen, die dem EuGH vorgelegt worden war. Das 
Plädoyer von Generalanwältin Juliane Kokott vom 19.1.2012 hatte hoffen lassen, 
dass die vielfalts- und selbstbestimmungsfeindlichen EU-Richtlinien als 
ungültig verworfen werden könnten. Saatgut darf in der EU grundsätzlich nur 
gehandelt werden, wenn es eine Zulassung hat. Was ursprünglich zur 
Sicherstellung eine Qualitätsniveaus gedacht war, hat sich über die Jahrzehnte 
als starke Einschränkung für die Sortenvielfalt erwiesen. Viele alte Sorten 
sind aus den Regalen der Geschäfte und von den Feldern der Bauern/Bäuerinnen 
und Gärtner/innen verschwunden, da sie nicht zugelassen wurden. Denn jede 
Zulassung kostet Geld und ist mit bürokratischen Hürden versehen.

In den letzten 30 Jahren hat eine enorme Konzentration auf dem Saatgut-Markt 
stattgefunden, wenige transnationale Konzerne beherrschen 65-80% des 
Saatgutmarktes, je nach Pflanzengruppe (Getreide, Gemüse, Rüben, Ölpflanzen) 
und Region. Das hat die Zerstörung der Sortenvielfalt weiter beschleunigt. Vor 
wenigen Jahren hat die EU endlich ein Erhaltungssorten-Recht eingeführt, mit 
drei Richtlinien von 2008-2010. Doch auch hier schränken Höchstmengen und 
Zulassungsverfahren die Tätigkeit der Landwirt/innen und Gärtner/innen 
erheblich ein.

Für Rückfragen:
in Deutschland: Kampagne für Saatgut-Souveränität www.saatgutkampagne.org
Andreas Riekeberg, Tel.++49 (0)170-1125764
Email: i...@saatgutkampagne.org

Plädoyer der Generalanwältin: 
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=118143&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=66802

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