NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 125/20 | 17. DEZEMBER 2020
________________________________________________________________
Umwelt/Bauen
NABU: Auf Bevölkerung und Wissenschaft hören
Krüger: Bundesrat muss §13b BauGB streichen
________________________________________________________________
Berlin - Der NABU appelliert eindringlich an den Bundesrat, in seiner
am Freitag stattfindenden Sitzung den Empfehlungen der Ausschüsse, §13
BauGB zu streichen, zuzustimmen. Der „Betonparagraph“ heizt die
Zersiedelung der Kultur- und Naturlandschaft an - ohne nennenswerten
Wohnraum zu schaffen.
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Durch die massive
Bebauung werden die Spielräume unserer und künftiger Generationen immer
weiter eingeschränkt. Lösungen gegen Klimawandel, Artensterben und
Ressourcenknappheit werden immer schwerer zu finden. Je mehr Fläche in
Zukunft verbaut wird, umso gravierender werden die Folgen und umso höher
fallen die Kosten in der Zukunft aus. Bund und Länder müssen hier klug
entscheiden. Mit der Streichung des $13b BauGB kann der Bundesrat einen
ersten Schritt in die richtige Richtung weisen.“
 
Die Gegenstimmen in Politik, Wissenschaft und Bevölkerung mehren sich.
So sprechen sich inzwischen knapp 34.000 Unterzeichner der NABU-Petition
gegen eine Verlängerung des Paragraphen aus, da sie sich um die
Zersiedelung ihres gewohnten Wohnumfeldes sorgen. Eine Studie des
Umweltbundesamtes kam im Juni zu dem Schluss, dass „auf eine
Verlängerung (…) dringend zu verzichten sei, da „die mit Einführung
des §13b BauGB verbundenen Zielsetzungen nicht erreicht werden.“ Demnach
fand der Paragraph nachweislich kaum Anwendung in Städten größer als
100.000 Einwohnern.
 
Vielleicht macht das Eindruck auf die Entscheidungsträger:
Möglicherweise geben konservative Befürworter der
Einfamilienhauspolitik ihren Widerstand auf und einer
umweltfreundlichen, ressourcenschonenden, klimawandelangepassten und
nachhaltigen Wohnpolitik eine Chance. Der Bundestag befasst sich im
Januar erstmals mit dem Entwurf.
 
In der Begründung der BauGB-Novelle wird unter anderem eine
Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes mit der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie dargestellt. So soll mit den vorgeschlagenen
Änderungen bezahlbarer Wohnraum, eine sozial ausgeglichene
Wohnbevölkerung und die Nachverdichtung des Innenbereiches erreicht
werden. Da Bebauungspläne nach § 13b BauGB in über 80 Prozent der
Anwendungsfälle für Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum auf
vormals unbebauten Flächen aufgestellt werden, steht er im krassen
Widerspruch zu sämtlichen genannten Elementen der
Nachhaltigkeitsstrategie. Stefan Petzold, Siedlungsreferent des NABU
hierzu: „Es wird wenig Wohnraum für Besserverdienende auf Kosten eines
erhöhten Flächenverbrauchs mit der Folge der Zersiedelung des
Außenbereichs und der Zerstörung der dortigen Naturlandschaft
geschaffen. Der Widerspruch zu den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie
ist nur eines von 15 faktenbasierten Gegenargumenten zu § 13b BauGB, die
ein Hintergrundpapier des NABU
( https://www.nabu.de/downloads/201216_NABU-Hintergrund_13bBauGB.pdf) 
aufzeigt.“
 
Eine weitere nicht hinnehmbare Aufweichung des Naturschutzrechts
betreffen die Formulierungen zum Ersatzgeld in § 135d als Instrument der
naturschutzfachlichen Kompensation. Mit dem Ersatzgeld darf keine
gleichberechtigte Alternative zur Realkompensation eingeführt werden,
die bereits zu oft gar nicht oder nur ungenügend durchgeführt wird und
schlecht überwacht wird. Das Ersatzgeld würde die Kompensation zu einer
reinen theoretischen Größe schrumpfen. Dem Wunsch nach Erleichterung
liegt ein Irrglaube zu Grunde: Nicht die Kompensationsverpflichtung ist
verantwortlich für den Verlust von Landwirtschaftsflächen, sondern die
übermäßigen baulichen Eingriffe. Auch hier sei dem Bundesrat
angeraten, der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit zu folgen und die Einführung des Ersatzgeldes
abzulehnen.






Hintergrundpapier zu §13b BauGB
www.nabu.de/Hintergrund-13bBauGB


 


Für Rückfragen:
Stefan Petzold
NABU-Siedlungsexperte
Tel. +49 (0)30.284984-1646
stefan.petz...@nabu.de


 


 


-------------------------------------------------------------------------------------------------------------


NABU-Pressestelle


Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich 


Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588 


Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: pre...@nabu.de
Sollten Sie keine Pressemeldungen mehr von uns erhalten wollen, können
Sie sich hier abmelden: www.NABU.de/presseabo-abbestellen
( http://www.nabu.de/presseabo-abbestellen) 




_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
Pressemeldungen@lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an