NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 8/21 | 28. Januar 2021
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Energiepolitik / Klimaschutz
NABU: Ausbauziele für erneuerbare Energien müssen ambitioniert und
naturverträglich sein
Krüger: Energieerzeugung aus Biomasse hat keine Zukunft / Pariser
Klimaziele erfordern schnelles und entschiedenes Handeln 
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 Berlin/Brüssel – Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen
Union soll bis Juni an das neue EU-Klimaziel angepasst werden. Hierzu
hat die Europäische Kommission eine Konsultation gestartet, die am 9.
Februar endet. Der NABU begrüßt die Novellierung der Richtlinie:
Erneuerbare Energien leisten einen wichtigen Beitrag, schädliche
Treibhausgasemissionen zu senken. Sorgen bereitet dem NABU jedoch, dass
die Arten- und Klimakrise nur unzureichend beachtet wird. So ist der
Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch nicht ambitioniert
genug, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig ist kein
Ende der umweltschädlichen Energieerzeugung durch Bioenergie und
Biokraftstoffen in Sicht. Erst vor wenigen Tagen hat das Joint Research
Center der EU-Kommission eine Studie veröffentlicht, die die Risiken der
Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung aufzeigt. 
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Bei der Bioenergie läuft die
EU-Kommission Gefahr, sich selbst zu widersprechen. Biomasse ist nicht
so grün, wie sie scheint. Ihre Klimabilanz ist sogar noch schlechter als
die der fossilen Energieträger, da im Holz gespeichertes
Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird. Bei Biokraftstoffen auf Basis von
agrarischen Rohstoffen ist die Bilanz ähnlich verheerend. Besonders die
energetische Nutzung von Waldholz ist schädlich. Es reicht nicht aus,
die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse zu stärken. Wir brauchen ein
generelles Umdenken und ein Ende der Subventionen für die energetische
Nutzung von Waldholz. Auch die Anrechenbarkeit der Agrokraftstoffe muss
möglichst schnell auslaufen – beginnend mit solchen, die besonders große
Risiken der indirekten Landnutzungsänderung bergen. Nur ohne
umweltschädliche Bioenergie und -kraftstoffe können höhere Ziele zum
Ausbau von erneuerbaren Energien erreicht werden.“
 
Auch wenn der europäische Strom im vergangenen Jahr erstmals zum
Großteil aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, ist der Anteil
fossiler Energieträger am Energieverbrauch laut NABU immer noch deutlich
zu hoch. Das 2030-Ziel von 32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien steht
nicht im Einklang mit dem Pariser Klimazielen. Nur ein Ziel von
mindestens 50 Prozent ermöglicht den Übergang zu einer klimafreundlichen
Zukunft. Wichtig ist dabei, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien
naturverträglich gestaltet wird. „Der neueste Bericht der europäischen
Umweltagentur weist darauf hin, dass es für die Nachhaltigkeit des
Energiesektors wichtig ist, die Auswirkungen des Ausbaus erneuerbarer
Energien auf terrestrische und aquatische Ökosysteme so minimal wie
möglich zu halten. Deswegen muss bei der Energiewende auch die
Naturverträglichkeit in der ersten Reihe stehen“, so Verena Bax,
Referentin für EU-Energiepolitik beim NABU. 
 
Fast zeitgleich mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird in
Brüssel der Entwurf zur Neufassung der Verordnung für
transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) konsultiert. Die
Verordnung soll die Langzeit-Offshore-Stromnetzplanung strategisch
vorantreiben. Der NABU begrüßt, dass die EU-Kommission die Förderung von
Gas- und Ölleitungen ausgeschlossen hat: „Es ist jetzt wichtig, dass die
EU-Kommission nicht vor der Erdgaslobby in die Knie geht. Stattdessen
brauchen wir mehr Stromnetze. Sie sind wichtig für die Energiewende und
müssen zur Integration von naturverträglichen erneuerbaren Energien
umweltgerecht geplant und umgesetzt werden“, so Bax. 
 
Die europarechtlichen Verpflichtungen des Meeresschutzes und der
schlechte Zustand der europäischen Meere blieben im Entwurf der
Verordnung jedoch unberücksichtigt. Der NABU fordert daher, dass sich
die Ausbauziele der Mitgliedsstaaten pro Meeresbecken für 2030, 2040 und
2050 an den ökologischen Belastungsgrenzen orientieren. In einer
Folgenabschätzung müssen die negativen Auswirkungen des Ausbaus von
Offshore-Stromnetzen und Offshore-Windparks für die Meeresumwelt
bewertet und konkrete Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Darüber hinaus
muss der Umfang verpflichtender Nachhaltigkeitskriterien der
TEN-E-Verordnung deutlich ausgeweitet und an die ausschließliche
Förderung erneuerbare Energien, der Naturverträglichkeit und an
soziale Kriterien geknüpft werden. Klima- und naturfreundliche Aspekte
müssen laut NABU bereits in den europäischen
Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan einfließen.


Mehr Infos & Pressefotos
www.NABU.de/presse
( http://www.nabu.de/presse) 
 
Bericht zu den Risiken der Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung
https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122719
 
Bericht der europäischen Umweltagentur
https://www.eea.europa.eu/themes/energy/renewable-energy/eu-renewable-electricity-has-reduced
 
Für Rückfragen:
Verena Bax, Referentin für EU-Energiepolitik
Tel. +32 485 965 038, E-Mail: verena....@nabu.de
 
Kenneth Richter, Referent für Bioenergie
Tel: +49 172 279 48 60 E-Mail: kenneth.rich...@nabu.de
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