NABU-PRESSEMITTEILUNG |  10. DEZEMBER 2019

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Umwelt/Wolf

NABU: Experten warnen im Bundestags-Umweltausschuss vor
Gesetzesänderung beim Wolf

Miller: Regierungspläne sind nicht mit EU-Recht vereinbar und Rolle 
rückwärts im Artenschutz

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Berlin – Die von der Bundesregierung geplante Änderung im
Bundesnaturschutzgesetz führt nicht zu dem vermeintlichen Ziel, die
Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen zu erhöhen, wenn es wiederholt
zu Übergriffen auf Weidetiere kommt. Juristinnen und Juristen warnten am
Montagabend in einer Experten-Anhörung vor dem
Bundestags-Umweltausschuss, dass der vorliegende Entwurf keine
Rechtssicherheit bringen wird ᆳ– weder für Weidetierhalter, Jäger oder
zuständige Behörden. In einigen wesentlichen Punkten würde das Gesetz
die Lage sogar extrem verschlechtern. Besonders deutlich wurde, dass die
Streichung des Merkmals „wirtschaftlicher Schäden“ im
Bundesnaturschutzgesetz zu einem rechtlichen und behördlichen Chaos
führen würde, da nicht nur Hobbyschafhalter, sondern alle
Hobbytierhalter, Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss beantragen könnten,
so auch beispielsweise bei Schäden durch Kormoran oder Biber.

 

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: Im Klartext heißt das, dass
alles was einen Bagatellschaden überschreitet, bei den Behörden zu einem
Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Abschuss führen kann, auch wenn es
nur um Nachbars Gartenteich geht.  Damit  gefährdet der Entwurf nicht
nur den Schutz des Wolfes, sondern auch anderer bedrohter Tierarten
erheblich. Der vorliegende Entwurf ist daher rechtswidrig und eine Rolle
rückwärts im Artenschutz. Er widerspricht nicht nur der EU-Gesetzgebung
in mehreren Punkten und manövriert Deutschland damit in eine schwierige
Lage. So ist auch die geplante Regelung, so lange Wölfe zu entnehmen,
bis der Schaden aufhört, eindeutig nicht mit EU-Recht zu vereinbaren.“

 

Statt massiver Eingriffe ins geltende Naturschutzgesetz fordert der
NABU neben langfristiger Förderung der Weidetierhaltung ein nationales
Herdenschutzkompetenzzentrum, wo Beratungskompetenz zum Schutz der
Herden gebündelt und innovative Konfliktlösungen gesucht und gefunden
werden sollten. Koexistenz mit Wildtieren kann es nur geben, wenn es
geeignete und bürokratisch angemessene Maßnahmen im Umgang mit diesen
gibt. Der Abschuss von auffällig gewordenen Wölfen ist bereits jetzt
ausreichend möglich. Die NABU-Forderung an die Mitglieder des
Bundestages, den Gesetzesentwurf abzulehnen,  unterstützen bisher schon
über 40.000 Menschen. 


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