NABU-PRESSESTATEMENT | 28. Januar 2021
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Umwelt / Ressourcen
NABU: Innenministerium darf Mantelverordnung nicht länger blockieren 
Miller: Entsorgung und Verwertung von Bauabfällen braucht endlich
einheitlichen gesetzlichen Rahmen
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Berlin – Derzeit blockiert das Innenministerium einen Beschluss über
eine Mantelverordnung, die einheitliche Regelungen für den Umgang mit
mineralischen Abfällen festlegt. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller
kommentiert:
„In keinem anderen Bereich fallen so große Mengen an Abfällen an wie in
der Baubranche. Knapp 230 Millionen Tonnen waren dies im Jahr 2018.
Davon wird bisher viel zu wenig hochwertig recycelt. Umso wichtiger ist
es, endlich einen rechtlichen Rahmen für einen umweltschonenden Umgang
mit den Abfällen zu schaffen. Der im vergangenen Jahr erzielte
Kompromiss, der dem Bundeskabinett vorliegt, ist eine Grundlage für mehr
Boden- und Grundwasserschutz und für eine Kreislaufwirtschaft von
mineralischen Abfällen wie Bauschutt. Bundesminister Seehofer muss die
Blockade gegen die Gesetzesvorlage aufgeben und mit
Bundesumweltministerium und den Bundesländern zusammenarbeiten, um einen
erneuten Stillstand des Vorhabens zu verhindern. 
Die vorliegende Fassung schöpft zwar nicht alle Potenziale für den
Schutz von Ressourcen, Böden und Grundwasser aus. Dennoch bietet sie für
den Augenblick einen dringend notwendigen, einheitlichen Rahmen für die
Entsorgung und Verwertung der Bauabfälle. Der langjährige Prozess der
Kompromissfindung darf nicht so kurz vor Abschluss scheitern. Die
Mantelverordnung muss beschlossen und von Tag eins an in Hinblick auf
Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz kritisch evaluiert und entsprechend
nachjustiert werden.“
 
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(0)30.284984-1662, E-Mail: michael.jedelhau...@nabu.de 


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