NABU-PRESSEMITTEILUNG |   NR 68/20 | 17. AUGUST 2020
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Umwelt/Artenschutz
NABU: Lieber vielfältige grüne Gärten statt Steinwüsten
Schottergärten sind laut Landesbauordnung in den meisten Bundesländern
nicht zulässig – Der NABU wirbt für naturnahe Gärten
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Berlin - Klare, moderne Formen und wenig Pflegeaufwand. Beides wird
häufig als Grund für einen Schottergarten genannt. Doch
Schottergärten sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind
ökologisch auch völlig nutzlos. Dennoch nimmt die Zahl der
Schottergärten seit Jahren zu. Der NABU klärt daher mit seiner
Kampagne „Gönn dir Garten“ über die negativen Auswirkungen von
Schottergärten auf und gibt Tipps, wie sich ein Garten pflegeleicht
gestalten lässt. 
 
„Insekten, Vögel und Kleinsäuger finden in Schottergärten kein Futter
und Lebensraum. Die Steine heizen sich auf und tragen zur Erwärmung der
Umgebung bei“, sagt NABU-Gartenexpertin Marja Rottleb. Weniger Arbeit
machen Schottergärten auch nicht - im Gegenteil. „Die Steine vermoosen
mit den Jahren, Laub und Staub bleiben auf den Flächen liegen, dann muss
der Schotter aufwendig gereinigt oder sogar ausgetauscht werden.“ Häufig
wird unter dem Schotter Plastikfolie oder Vlies eingesetzt, die das
Versickern von Regenwasser fast vollständig verhindern. Das führt zu
einer erheblichen Belastung der kommunalen Abwasserentsorgung. Auch der
Boden und das Bodenleben werden stark gestört. „Wer einen pflegeleichten
Garten möchte, sollte auf grün statt auf grau setzen“, so Rottleb, „Wenn
sie gut geplant sind, brauchen grüne Gärten wenig Pflege und bieten
Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrung. Sie tragen damit zum
Arten- und Klimaschutz bei.“ So unterdrücken beispielsweise Pflanzen,
die den Boden bedecken unerwünschte Wildkräuter und brauchen selbst kaum
Pflege. Mehr Tipps gibt es unter www.NABU.de/schottergarten.
 
Auch bei Politik und Verwaltung rückt das Thema Schottergarten
inzwischen zunehmend in den Fokus. Baden-Württemberg hat kürzlich sogar
ein Verbot ausgesprochen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Fast
alle Landesbauordnungen schreiben ohnehin vor, dass nicht bebaute
Flächen wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen sind. Damit
ist das Verbot in Baden-Württemberg im Grunde lediglich eine
Klarstellung bereits geltenden Rechts.“ Leider würden diese Vorschriften
bisher aber selten durchgesetzt.
 
Der NABU empfiehlt Kommunen ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen und
öffentliche Flächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten.
Zudem sollten sie über den Schaden, den Schotterwüsten anrichten,
aufklären und Anreize schaffen, Schottergärten zurückzubauen und
stattdessen naturfreundliche Gärten anzulegen. 
 
Die Versiegelung von wertvollen Böden wird auch durch §13b
Baugesetzbuch gefördert, der ein beschleunigtes Ausschreiben von
Baugebieten ermöglicht und geltendes Umweltrecht aushebelt. Der NABU
kämpft darum gegen die Verlängerung des Gesetzes mit einer Petition
unter https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass.


Mehr Infos: www.NABU.de/schottergarten
( http://www.nabu.de/schottergarten)  
Mehr Infos zur NABU-Gartenkampagne: www.NABU.de/gartenvielfalt
( http://www.nabu.de/gartenvielfalt) 
Pressebilder unter www.NABU.de/medieninfos-garten
( http://www.nabu.de/medieninfos-garten) 
Petition gegen §13b BauGB: https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass  
Projekt „Natur nah dran“ des NABU Baden-Württemberg zur naturnahen
Umgestaltung kommunaler Grünflächen: www.naturnahdran.de 
Projekt „Blühende Gärten, damit es summt und brummt“ des NABU
Baden-Württemberg 2018-2020: Vorträge sowie Beratung von
Privatpersonen, Firmen, Kirchengemeinden und Vereinen.
www.blühendegärten.de  
 


Für Rückfragen:
Marja Rottleb, NABU-Gartenexpertin,
Tel. +49 (0)152.55312310, E-Mail: marja.rott...@nabu.de
 
Stefan Petzold, NABU-Referent für Siedlungsentwicklung
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1646, E-Mail: stefan.petz...@nabu.de
 
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NABU-Pressestelle
Tizia Labahn | Britta Hennigs | Silvia Teich 
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1722 | -1588 
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