NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 45/17 | 21.  APRIL 2017
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Umwelt/Meere
NABU: Meeresschutzgebiete jetzt retten
Miller: Schwächung des Meeresschutzes in
Bundesnaturschutzgesetz-Novelle aufhalten
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Berlin – Der 17. Mai wird zum Schicksalstag für die Nord- und Ostsee:
Der Umweltausschuss gibt dann seine Empfehlung zum novellierten
Bundesnaturschutzgesetz an den Deutschen Bundestag. Die aktuelle Fassung
sieht ein Vetorecht für die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr,
Fischerei und Forschung in den Meeresschutzgebieten vor. Unterstützt von
weiteren Umweltverbänden hat der NABU daher die Kampagne „SOS fürs Meer“
gestartet. „Die Bundesregierung plant den Ausverkauf der Meere.
Wirtschaftliche Interessen werden hier vor den Schutz der wertvollsten
und vielfältigsten Gebiete und vor den Schutz von Schweinswalen,
Seevögeln oder artenreichen Riffen gestellt“, kritisiert
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
 
Anfang Februar hatte das Bundesumweltministerium das neue
Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht. Gefährlich für den Meeresschutz
ist der Paragraf 57. Dort wird den Ministerien eine
Einvernehmensregelung bei Maßnahmen in den Meeresschutzgebieten
zugesichert. So würden die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys
mitentscheiden, wenn es um Verordnungen und Managementpläne geht. „Das
Vetorecht gräbt dem Meeresschutz das Wasser ab. Schleswig-Holstein hat
dies erkannt und einen Änderungsantrag eingebracht. Auch der Bundesrat
sieht keine fachliche Notwendigkeit für das Einvernehmen. Jetzt fordern
wir den Bundestag auf, gegen die geplante Änderung und für die Zukunft
der Artenvielfalt in Nord- und Ostsee zu stimmen“, so Miller.
 
Der NABU bittet auf seiner Kampagnenseitewww.sosfuersmeer.de weiter um
Unterstützung. Bereits 8000  Menschen unterschrieben einen offenen Brief
an die Bundeskanzlerin. Jetzt können zusätzlich mit nur zwei Klicks die
Bundestagsabgeordneten angeschrieben werden. „Die Abgeordneten sind es,
die nach dem 17. Mai über den Paragraf 57 abstimmen müssen. Das ist eine
gute Chance für jeden einzelnen Abgeordneten im Jahr der Bundestagswahl
zu zeigen, wie ernst sie den Meeresschutz vor der eigenen Haustür
nehmen. Wer unsere Stimme will, der sollte sie jetzt den Meeren geben“,
sagt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.
 
Die Bundesregierung hat sich mittlerweile gegen den Bundesrat in
Stellung gebracht und will an der Einvernehmensregelung festhalten.
Grund: die unterschiedlichen Nutzungsarten erfordern eine enge
Abstimmung. „Ein Armutszeugnis. Es wird ignoriert, dass es um die
Gebiete nach Fauna-Flora-Habitat- und EU-Vogelschutzrichtlinie geht. Die
Bundesregierung stellt sektorale Wirtschaftsinteressen über
EU-Umweltrecht. Deutschland riskiert damit seine internationale
Glaubwürdigkeit im Natur- und Artenschutz“, so Detloff.
 
In welche gefährliche Richtung Deutschland damit steuert, zeigen die
inhaltsleeren Verordnungsentwürfe für die Natura
2000-Meeresschutzgebiete, die aktuell ebenfalls verhandelt werden. Nord-
und Ostsee geht es schlecht, nach Deutschlands Roter Liste sind ein
Drittel aller Arten bedroht. Doch die Zerstörung geht immer weiter.
Jedes beteiligte Ministerium kämpft für sektorale Ausnahmen und
verhindert jegliche Form von Schutz und Beschränkung. So soll auch
zukünftig in den Schutzgebieten gefischt, Kies- und Sand abgebaut
oder mit Schallkanonen der Meeresboden untersucht werden dürfen. Das
Bundesnaturschutzgesetz soll diese offensichtliche Klientelpolitik nun
bestätigen.
 
Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen auf:
www.sosfuersmeer.de   
  


Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel. 030
284984-1626, E-Mail: kim.detl...@nabu.de
 
 
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