NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 40/21 | 15. April 2021

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Naturschutz/Insekten

Insektenschutz: Parlament muss bestmögliches Gesetz erhalten, anstatt
es weiter abzuschwächen

Krüger: Bekenntnisse zum Insektenschutz dürfen nicht nur heiße Luft
bleiben

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Berlin ᆳ– Heute berät der deutsche Bundestag über den vorliegenden
Gesetzentwurf zum Insektenschutzgesetz. Vor Beratung appelliert der NABU
an die Abgeordneten, das vorliegende Gesetzespaket zu erhalten und nicht
noch weiter abzuschwächen.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die von der Bundesregierung
beschlossenen Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind bereits
jetzt nur ein Minimalkonsens für die Insekten. Die in den letzten Jahren
vielfach geäußerten Bekenntnisse für einen besseren Schutz der Insekten
dürfen nicht nur heiße Luft bleiben. Das Parlament sollte nun zumindest
diesen abgeschwächten Entwurf vor dem Ende der Legislaturperiode retten –
andernfalls droht nach vier Jahre langem Ringen eine komplette
Nullnummer im Insektenschutz.“

 

Das Insektenschutzgesetz enthält aus Sicht des NABU einige wichtige
Maßnahmen: So sollen artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen
in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen und die
Lichtverschmutzung reduziert werden. 

„Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlich
ambitionierteren Zielen gestartet war, bietet das Paket aus Gesetz und
Verordnung nun zumindest erste konkrete Ansätze, die das Insektensterben
und den Verlust der Artenvielfalt bremsen könnten. Da ist aber noch viel
Luft nach oben“, so Krüger.

 

Zum Hintergrund:

 

Nach langem Ringen hatte das Bundeskabinett am 10. Februar 2021 das
Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem
Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der
Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV) des
Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die PfSchAnwV muss, anders als das
ISG, nicht dem Bundestag sondern dem Bundesrat vorgelegt werden. Während
das ISG Maßnahmen wie den Biotopschutz oder die Lichtverschmutzung
adressiert, sind in der Verordnung Regelungen für den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. So ist dort u.a. der Ausstieg aus dem
umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie
der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten
Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern. 


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Dr. Laura Breitkreuz, Referentin für Biodiversität und Entomologie
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