NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 50/21 | 29. APRIL 2021 
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TA Luft 
Stickstoff-Grenzwerte der TA Luft schaden empfindlichen Lebensräumen
und Insekten
Krüger: Seltene Pflanzenarten in Biotopen bedroht, warnen Juristinnen
und Juristen / Bundesrat sollte Novelle in jetziger Form nicht zustimmen

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Berlin – Nächsten Freitag (7. Mai) soll die Technische Anleitung zur
Luftreinhaltung (TA Luft) im Bundesrat verabschiedet werden. Nun
schlagen Umweltjuristinnen und -juristen in einem Brief an die
Umweltministerien der Länder Alarm, dass die aktuelle Fassung weder den
Ansprüchen an den Schutz der Natur noch dem aktuellen Stand der
Rechtsprechung entspricht. 
Besonders kritisch ist das sogenannte Abscheidekriterium. Dieser Wert
legt fest, wie viel Stickstoff, zum Beispiel in Form von Ammoniak, aus
Anlagen wie Tierställen ohne vorherige Prüfung freigesetzt werden darf.
Wird in empfindliche Lebensräume, etwa Biotope, zu viel Stickstoff
eingetragen, hat dies einen nachteiligen Dünge-Effekt: Häufige
Pflanzenarten wie Gräser und Brennnesseln wachsend rasend schnell und
verdrängen andere, oft seltene Pflanzenarten. Der NABU unterstützt die
Forderung der Juristen und fordert den Bundesrat auf, der Novelle in der
vorliegenden Form nicht zuzustimmen.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: “Die Einschätzung der Experten ist
eindeutig: In ihrer jetzigen Form wird die TA Luft das Artensterben in
geschützten Lebensräumen weiter befördern. Schon heute wissen wir, dass
die Grenzwerte des Entwurfs enormen Schaden in Biotopen anrichten
werden. Darüber hinaus mangelt es dem Vorschlag an Rechtssicherheit.
Erst vor kurzem hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass sich
der Eintrag von Stickstoff immer an den umliegenden geschützten Biotopen
und deren Empfindlichkeit orientieren muss. Eine starre Festlegung auf
einen festen Grenzwert, wie ihn die bisherige Fassung der TA Luft
vorsieht, widerspricht diesem Urteil.” 
Hintergrund: 
Die sogenannten Critical Loads definieren Grenzwerte für schädliche
Stickstoffeinträge, die in stickstoffempfindlichen Lebensräumen
eingehalten werden müssen. Für die geschützten Natura 2000-Gebiete gilt
bislang ein Grenzwert von 0,3 kg N/ha/a. Obwohl geschützte Biotope -
etwa Trockenrasen oder Wacholderheiden - genauso empfindlich sind wie
Natura 2000-Gebiete, sieht der jetzige Entwurf der TA Luft für sie einen
17- bis 34-fach höheren Grenzwert vor. Bereits jetzt liegt die
Stickstoffbelastung der Flächen in Deutschland ohne Zusatzeinträge
(Hintergrundkonzentration) bei über 10 kg N/ha/a. Somit werden im
jetzigen Entwurf der TA Luft dauerhaft zusätzliche Stickstoffeinträge
zugelassen, von denen man bereits heute weiß, dass sie die Biotope
zukünftig enorm schädigen wird. 
Das BVerwG hat in seinem Urteil (21.1.2021, 7 VC 9.19) erst kürzlich
bestätigt, dass ein zusätzlicher Eintrag von 5 kg N/ha/a für gesetzlich
geschützte Biotope fachlich nicht zu rechtfertigen ist. Der Grenzwert
muss sich laut Urteil immer an der konkreten Empfindlichkeit des Biotops
orientieren. Laut BVerwG sind bereits zehn Prozent des Critical Loads zu
hoch - also je nach Empfindlichkeit des Biotops 0,5 bis maximal 2 kg
N/ha/a.



Umweltjurist*innen-Brief zur TA
Lufthttps://www.nabu.de/downloads/4-umwelt-und-ressourcen/Neufassung%20TA%20Luft-%20Rechtswidrigkeitdes%20Abschneidekriteriums%20f%c3%bcr%20Stickstoffeintr%c3%a4ge%20-%2028.4.2021.pdf

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