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Umwelt/Abfall NABU-Stellungnahme zur Anhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz Miller: Die Prioritäten in der Kreislaufgesetzgebung liegen falsch Berlin – NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller zur heutigen Anhörung des Umweltausschusses zum Kreislaufwirtschaftsgesetz: „Die Regierung verzettelt sich in Diskussionen um Zuständigkeiten, anstatt notwendige Recyclingziele festzulegen. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Schutz von Klima und Ressourcen, wofür bislang jegliche verbindliche Verpflichtungen fehlen.“ Über die rückständige Gesetzesvorlage zeigte sich Miller enttäuscht: „Die Bundesregierung will die Recyclingziele um sage und schreibe ein Prozent steigern und verkauft dies als großen Wurf. Zusätzlich weicht sie die von der EU-Kommission vorgegebene Abfallhierarchie auf. Demnach können Entsorger selber entscheiden, ob sie Abfall recyceln oder lediglich unter Energiegewinnung verbrennen. Im Umweltausschuss wurde kein Umweltexperte gehört, das zeigt noch einmal deutlich, dass die Prioritäten in der Kreislaufgesetzgebung falsch liegen.“ Für Rückfragen: Dr. Benjamin Bongardt, NABU-Experte für Recycling und Ressourcen, Tel. 030-284984-1610 Ausführliche Informationen und die Stellungnahme unter www.NABU.de/kreislaufwirtschaft ( http://www.nabu.de/kreislaufwirtschaft )
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