NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 24/21 | 16. MÄRZ 2021

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Gemeinsame Agrarpolitik / Nationale Strategieplanung

NABU-Studie: GAP-Reformpläne der Bundesregierung widersprechen dem
Green Deal 

Krüger: Klöckners Entwurf riskiert weiteres Artensterben und Konflikte
mit der EU-Kommission / Agrarministerkonferenz muss Gesetzespaket
korrigieren

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Berlin – Die Vorschläge von Agrarministerin Julia Klöckner zur
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland sind nicht mit den Zielen
des Europäischen Green Deal vereinbar. Das ist das Ergebnis einer heute
veröffentlichten Studie des Instituts für Agrarökologie und
Biodiversität (IFAB) im Auftrag des NABU. Gleichzeitig zeigt die
Studie, wie eine zielführende Ausgestaltung der GAP in Deutschland
möglich wäre. Ein entschiedenes Umsteuern bei den milliardenschweren
EU-Subventionen könnte dazu beitragen, die zerstörte Artenvielfalt
wiederherzustellen und den Landwirtinnen und Landwirten Planbarkeit und
Perspektive zu bieten.

 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Der aktuelle Vorschlag des
Landwirtschaftsministeriums zur EU-Agrarpolitik widerspricht den Zielen
des  Europäischen Green Deal und verhindert zukunftsfähige Lösungen.
Noch immer wird vorrangig die intensive Bewirtschaftung subventioniert.
Damit werden die Konflikte in der Landwirtschaft weiter verschärft.
Sowohl die Agrarministerinnen und -minister der Länder als auch der
Koalitionspartner SPD müssen die Pläne des
Bundeslandwirtschaftsministeriums nun schleunigst korrigieren. Wenn sich
jetzt nichts ändert, wird das Artensterben in Deutschland ungehindert
weitergehen. Damit droht Deutschland die nächste Klage vor den
Europäischen Gerichtshof, weil es seine Naturschutzpflichten nicht
erfüllt. Hinzu kommt, dass die EU-Rechtsgrundlagen für die nationale
Umsetzung der GAP bislang überhaupt nicht zu Ende verhandelt sind.
Spätestens dann, wenn Brüssel die Genehmigung des Plans verweigert,
weil er dem Green Deal widerspricht, ist ein Umsteuern unumgänglich.
Damit setzt die Bundesregierung die Planungssicherheit der Landwirtinnen
und Landwirte weiterhin aufs Spiel.“

 

Am 24. März sollen die GAP-Gesetzespakete im Kabinett abgestimmt
werden. Der NABU kritisiert, dass die Empfehlungen der
Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) nicht abgewartet werden. Darin
wird aufgezeigt, wie die EU-Agrarförderung in Deutschland ausgestaltet
werden könnte.

 

Was steht in Julia Klöckners GAP-Vorschlägen und was wäre aus
wissenschaftlicher Sicht notwendig? Die drei wichtigsten Ergebnisse der
NABU-Studie im Überblick:

 

Green Deal Ziel: 10 Prozent nicht-produktive Flächen in der
Agrarlandschaft

 

Wer EU-Subventionen erhalten will, muss sogenannte nicht-produktive
Flächen zur Verfügung stellen. Laut Green Deal müsste ein Zehntel
aller Agrarfläche als Rückzugsort für Insekten und Vögel reserviert sein
– etwa Hecken, Brachen, Pufferstreifen und Blühflächen.
Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner plant bislang lediglich
drei Prozent. Die Studie empfiehlt mindestens sieben bis zehn Prozent.
Dieses Ziel überwiegend auf freiwilliger Basis zu erreichen, erscheint
wegen der unverhältnismäßig großen Finanzierungsbedarfs unmöglich.

 

Budget für Öko-Regelungen („Eco-Schemes“)


Damit sich freiwillige Maßnahmen für Landwirtinnen und Landwirte
lohnen, muss genügend Geld zur Verfügung stehen. Dafür soll ein
bestimmter Anteil der Direktzahlungen in der Ersten Säule für
„Eco-Schemes“ reserviert werden. Laut NABU-Studie sind alleine für
die Biodiversität mindestens 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr
notwendig. Das Landwirtschaftsministerium plant bislang nur 900
Millionen Euro pro Jahr (20 Prozent der Direktzahlungen) ein. Darin sind
auch Maßnahmen inbegriffen, die der Biodiversität nur indirekt oder gar
nicht helfen. Die Eco-Schemes müssten laut Studie mindestens 30 Prozent
der Ersten Säule erhalten, wie es auch das Europäische Parlament
fordert. Der NABU schlägt danach eine Erhöhung auf 50 Prozent zum Ende
der Förderperiode vor.

 

Budget in der Zweiten Säule (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)

 

Freiwillige Agrarumweltmaßnahmen der Zweiten Säule wirken besonders
gezielt für den Naturschutz. Mitgliedstaaten können hierfür einen Teil
der Gelder aus der Ersten Säule umschichten. Das
Bundeslandwirtschaftsministerium plant jedoch lediglich einen Anteil von
acht Prozent (derzeit sechs Prozent) umzuschichten. Die
Finanzierungslücke gerade für das EU-rechtlich verpflichtende
Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk kann dadurch nicht geschlossen werden.
Alleine hierfür wäre eine Umschichtung von  rund 800 Millionen Euro 
(rund 18,5 Prozent) jährlich notwendig. Der NABU fordert zu Beginn der
Förderperiode eine Umschichtung von 20 Prozent, was bis 2027 auf 25
Prozent steigen muss.


NABU-Studie: GAP 2023-2027 und die Biodiversitätsziele des Green Deal

www.nabu.de/downloads/210316_NABU-BV_GAP2021-Studie-ifab.pdf


NABU-Forderungen an den Nationalen GAP-Strategieplan
http://www.nabu.de/downloads/210316_NABU_Forderungen_NSP.pdf
 
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