Magnus-Hirschfeld-Stiftung vom Kabinett beschlossen

Zu der Zustimmung des Bundeskabinetts zur Einrichtung der Bundesstiftung Magnus 
Hirschfeld erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wird einen entscheidenden Beitrag dazu 
leisten, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in 
Deutschland abzubauen. Die Stiftung soll Anerkennung und Aufklärung für 
gleichgeschlechtliche Lebensweisen bewirken und so für mehr Respekt und 
Verständnis sorgen. Das ist ein wichtiger Schritt, um eine offene Gesellschaft 
zu fördern, damit das "Schubladendenken" morgen der Vergangenheit angehört. 
Eine offene Gesellschaft setzt auf die individuelle Freiheit und auf die 
Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung eigenständig 
treffen zu können.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stiftung soll mit Bildungsangeboten und 
gezielter Forschung homosexuelles Leben in Deutschland ergründen und erklären 
und in der Öffentlichkeit für mehr Achtung und Interesse werben. Die 
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld soll Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Lesben, 
Schwulen und Transgender verhindern und das von den Nationalsozialisten an den 
Homosexuellen verübte Unrecht erforschen. Diese Ziele werden nicht nur die 
Stiftungsarbeit prägen. Sie eröffnen auch die Möglichkeit, den 
wissenschaftlichen Diskurs genauso wie die politische Bildungsarbeit nachhaltig 
zu beeinflussen. 

Darüber hinaus soll die Erinnerung an das sexualwissenschaftliche Werk des 
Namensgebers Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) gepflegt werden. Der Berliner 
Arzt und Sexualwissenschaftler war Vorreiter der Homosexuellenbewegung. Magnus 
Hirschfeld war für die Nationalsozialisten ein Feindbild; in Zukunft wird die 
Stiftung mit seinem Namen an die Entrechtung und Verfolgung von Homosexuellen 
im nationalsozialistischen Deutschland erinnern. 

Auch wenn die Gesellschaft heute offener und liberaler geworden ist, bleibt die 
Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender ein drängendes Problem. 
Der Weg vom Abbau von Diskriminierung bis zur Beseitigung der 
gesellschaftlichen Benachteiligung für Schwule und Lesben und ihre Teilhabe in 
allen Bereichen ist in Deutschland nicht vollendet.


Zum Hintergrund:

Die "Magnus Hirschfeld Stiftung" soll als bundesunmittelbare rechtsfähige 
Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin errichtet und mit einem 
Stiftungsvermögen von 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Die Haushaltsmittel 
sind bereits eingestellt. Der Bund richtet damit eine Stiftung ein, wie sie 
auch vom Deutschen Bundestag gefordert und wie sie im Koalitionsvertrag von 
Union und FDP verabredet wurde.

Das Kuratorium der Stiftung wird mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, 
Vertretern verschiedener Bundesministerien sowie Vertretern von Interessen- und 
Fachverbänden besetzt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesstiftungmagnushirschfeld.de.

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