Zur heutigen Übergabe des Jahresberichts 2012 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, erklärt die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz Dr. Birgit Grundmann:
"Ein zentraler Prüfstein für die menschenrechtliche Situation eines Landes ist immer der Umgang mit Menschen, die sich in Gewahrsam befinden. Der Staat muss diesen Menschen den besonderen Schutz gewähren, dessen sie in dieser Lage bedürfen. Auch in einem Rechtsstaat bedarf es ständiger Aufmerksamkeit und Kontrolle, damit keine Missstände ent-stehen. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter widmet sich dieser Aufgabe mit großem Enga-gement. Der aktuelle Jahresbericht bietet einen eindrucksvollen Überblick über die Besuche, die die Nationale Stelle im Laufe des vergangenen Jahres durchgeführt hat, sowie über die vorgefundenen Mängel und die zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen. Den Mitarbeitern der Nationalen Stelle gebührt für ihren Einsatz Dank und Anerkennung." Zum Hintergrund: Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wurde in der Folge der Ratifikation des Fakul-tativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention eingerichtet. Hierzu sind alle Mitgliedstaaten ver-pflichtet. Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, Einrichtungen aufzusuchen, in denen Men-schen in Gewahrsam gehalten werden. Sie soll auf vorgefundene Missstände aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Über ihre Tätigkeit berichtet sie jährlich an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen Bundestag und die Parla-mente der Länder. Die Nationale Stelle besteht aus zwei Einrichtungen, einer Länderkommission für den Zu-ständigkeitsbereich der Länder und einer Bundesstelle für den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Länderkommission gehören vier ehrenamtlich tätige Mitglieder an; den Vorsitz führt derzeit Herr Staatssekretär a. D. Rainer Dopp. Die Bundesstelle wird ebenfalls ehren-amtlich von Herrn LRD a. D. Klaus Lange-Lehngut geleitet, der im Dezember 2012 für eine zweite Amtszeit von vier Jahren eingesetzt worden ist. In dem Bericht, der das Jahr 2012 abdeckt, dokumentieren die Bundesstelle und Länder-kommission zur Verhütung von Folter die von ihnen unternommenen Besuche in Einrichtun-gen der Freiheitsentziehung. In keiner Einrichtung wurden Anzeichen für die Anwendung von Folter oder für die Misshandlung von Insassen festgestellt; es gab jedoch eine Reihe von Beanstandungen. Dazu zählten etwa die Verwendung von Metallfesseln zur Fixierung von Gefangenen oder das Fehlen von Abtrennungen im Toilettenbereich. In einer Vielzahl von Fällen wurde den Beanstandungen bereits abgeholfen. Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie unter www.antifolterstelle.de<file://www.antifolterstelle.de>. Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de<file://www.bmj.de>
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