Zur heutigen Übergabe des Jahresberichts 2012 der Nationalen Stelle zur 
Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von 
Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, erklärt die Staatssekretärin des 
Bundesministeriums der Justiz Dr. Birgit Grundmann:

"Ein zentraler Prüfstein für die menschenrechtliche Situation eines Landes ist 
immer der Umgang mit Menschen, die sich in Gewahrsam befinden. Der Staat muss 
diesen Menschen den besonderen Schutz gewähren, dessen sie in dieser Lage 
bedürfen. Auch in einem Rechtsstaat bedarf es ständiger Aufmerksamkeit und 
Kontrolle, damit keine Missstände ent-stehen.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter widmet sich dieser Aufgabe mit 
großem Enga-gement. Der aktuelle Jahresbericht bietet einen eindrucksvollen 
Überblick über die Besuche, die die Nationale Stelle im Laufe des vergangenen 
Jahres durchgeführt hat, sowie über die vorgefundenen Mängel und die zur 
Abhilfe getroffenen Maßnahmen. Den Mitarbeitern der Nationalen Stelle gebührt 
für ihren Einsatz Dank und Anerkennung."

Zum Hintergrund:

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wurde in der Folge der 
Ratifikation des Fakul-tativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention 
eingerichtet. Hierzu sind alle Mitgliedstaaten ver-pflichtet. Die Nationale 
Stelle hat die Aufgabe, Einrichtungen aufzusuchen, in denen Men-schen in 
Gewahrsam gehalten werden. Sie soll auf vorgefundene Missstände aufmerksam 
machen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Über ihre Tätigkeit berichtet 
sie jährlich an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen 
Bundestag und die Parla-mente der Länder.

Die Nationale Stelle besteht aus zwei Einrichtungen, einer Länderkommission für 
den Zu-ständigkeitsbereich der Länder und einer Bundesstelle für den 
Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Länderkommission gehören vier 
ehrenamtlich tätige Mitglieder an; den Vorsitz führt derzeit Herr 
Staatssekretär a. D. Rainer Dopp. Die Bundesstelle wird ebenfalls ehren-amtlich 
von Herrn LRD a. D. Klaus Lange-Lehngut geleitet, der im Dezember 2012 für eine 
zweite Amtszeit von vier Jahren eingesetzt worden ist.

In dem Bericht, der das Jahr 2012 abdeckt, dokumentieren die Bundesstelle und 
Länder-kommission zur Verhütung von Folter die von ihnen unternommenen Besuche 
in Einrichtun-gen der Freiheitsentziehung. In keiner Einrichtung wurden 
Anzeichen für die Anwendung von Folter oder für die Misshandlung von Insassen 
festgestellt; es gab jedoch eine Reihe von Beanstandungen. Dazu zählten etwa 
die Verwendung von Metallfesseln zur Fixierung von Gefangenen oder das Fehlen 
von Abtrennungen im Toilettenbereich. In einer Vielzahl von Fällen wurde den 
Beanstandungen bereits abgeholfen.

Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie 
unter www.antifolterstelle.de<file://www.antifolterstelle.de>.

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