„Mach dich nicht nackig“ – Auszeichnung der Preisträger steht fest

Zur Preisverleihung an die Gewinner des Kreativwettbewerbs „Mach dich nicht 
nackig – wirb für deine Grundrechte“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Ausspähaffäre hat eines bewirkt: Weltweit wird über den Schutz der 
digitalen Privatsphäre diskutiert und zwar gerade nicht nur in der Politik. Das 
Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr einen Studierendenwettbewerb 
ausgelobt, der das Werben für die Privatsphäre in der digitalen Welt 
auszeichnen sollte. 
Dass Privatheit keine altmodische Idee aus der Stummfilmzeit ist, haben 
Studierende aus der ganzen Republik mit ihrer Teilnahme bewiesen. Die 
Bürgerinnen und Bürger wollen die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst 
entscheiden, was sie preisgeben. Die Beiträge zu unserem Wettbewerb sehe ich 
daher auch als einen Aufruf, den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt 
ernst zu nehmen. 
Dafna Hadad und Denise Gahn auf dem ersten Platz ist dies besonders gut 
gelungen, denn ihr Beitrag zeigt eindringlich die Privatheit des Einzelnen als 
ein verwundbares Paket, an dem viele Hände zerren, bis im Kern das Ich zerreißt 
und regt den Zuschauer so zum Nach- und Umdenken an.
Die neun Gewinnerbeiträge finden Sie ab heute auf www.bmj.de.
 
Zum Hintergrund:

Bei dem am 15. Januar 2013 gestarteten Kreativwettbewerb unter dem Motto „Mach 
dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte“ (www.bmj.de/nichtnackig) 
konnten Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit 
bis zu fünf Teilnehmern. Eingereicht werden konnten Filme, Websites, Web 
2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys. Der Wettbewerb sollte ein breites 
Spektrum an Themenbereichen transportieren, die im weitesten Sinne für die 
Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Dazu 
können z.B. folgende Fragestellungen gehören:
Wie können private Daten geschützt werden?
Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen 
Welt?
Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt?
Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder 
unmittelbar?
Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys 
durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von 
Bewegungsüberwachung werden lassen?
Die besten drei Einsendungen wurden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 
2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wurde der Preis 
geteilt. Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles 
Medientraining in Berlin vergeben.

Die Platzierungen:

Platz 9:        Teresa Brügmann, von der BEST-Sabel-Hochschule Berlin
Platz 8:        Triinu Podramagi und Katre Haav von der Humboldt-Universität zu 
Berlin und der Bauhaus-Universität Weimar
Platz 7:        Martin Kießling, Georg-Simon-Ohm-Hochschule, Nürnberg
Platz 6:        Matthias Andreas Wolf und Stefanie Misch von der LMU München 
und der Akademie der Bildenden Künste München
Platz 5:        Julian Öffler von der Hochschule für Künste Bremen
Platz 4:         Nico Häffner von der Furtwangen University
Platz 3:        Michael Morgenstern von der Georg-Simon-Ohm-Hochschule
Platz 2:        Jannik Ost und Alexander Skipka von der Universität Bremen
Platz 1:        Dafna Hadad und Denise Gahn von der Hochschule Mannheim


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