„Mach dich nicht nackig“ – Auszeichnung der Preisträger steht fest Zur Preisverleihung an die Gewinner des Kreativwettbewerbs „Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ausspähaffäre hat eines bewirkt: Weltweit wird über den Schutz der digitalen Privatsphäre diskutiert und zwar gerade nicht nur in der Politik. Das Bundesjustizministerium hatte im Frühjahr einen Studierendenwettbewerb ausgelobt, der das Werben für die Privatsphäre in der digitalen Welt auszeichnen sollte. Dass Privatheit keine altmodische Idee aus der Stummfilmzeit ist, haben Studierende aus der ganzen Republik mit ihrer Teilnahme bewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst entscheiden, was sie preisgeben. Die Beiträge zu unserem Wettbewerb sehe ich daher auch als einen Aufruf, den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt ernst zu nehmen. Dafna Hadad und Denise Gahn auf dem ersten Platz ist dies besonders gut gelungen, denn ihr Beitrag zeigt eindringlich die Privatheit des Einzelnen als ein verwundbares Paket, an dem viele Hände zerren, bis im Kern das Ich zerreißt und regt den Zuschauer so zum Nach- und Umdenken an. Die neun Gewinnerbeiträge finden Sie ab heute auf www.bmj.de. Zum Hintergrund:
Bei dem am 15. Januar 2013 gestarteten Kreativwettbewerb unter dem Motto „Mach dich nicht nackig – wirb für deine Grundrechte“ (www.bmj.de/nichtnackig) konnten Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit bis zu fünf Teilnehmern. Eingereicht werden konnten Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys. Der Wettbewerb sollte ein breites Spektrum an Themenbereichen transportieren, die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Dazu können z.B. folgende Fragestellungen gehören: Wie können private Daten geschützt werden? Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen Welt? Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt? Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder unmittelbar? Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von Bewegungsüberwachung werden lassen? Die besten drei Einsendungen wurden mit Geldpreisen in Höhe von je 3.000 Euro, 2.000 Euro und 1.000 Euro prämiert. Bei Gruppenarbeiten wurde der Preis geteilt. Weiterhin wird für die Plätze vier bis zehn ein professionelles Medientraining in Berlin vergeben. Die Platzierungen: Platz 9: Teresa Brügmann, von der BEST-Sabel-Hochschule Berlin Platz 8: Triinu Podramagi und Katre Haav von der Humboldt-Universität zu Berlin und der Bauhaus-Universität Weimar Platz 7: Martin Kießling, Georg-Simon-Ohm-Hochschule, Nürnberg Platz 6: Matthias Andreas Wolf und Stefanie Misch von der LMU München und der Akademie der Bildenden Künste München Platz 5: Julian Öffler von der Hochschule für Künste Bremen Platz 4: Nico Häffner von der Furtwangen University Platz 3: Michael Morgenstern von der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Platz 2: Jannik Ost und Alexander Skipka von der Universität Bremen Platz 1: Dafna Hadad und Denise Gahn von der Hochschule Mannheim Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 - 18 580 9090 Telefax: 030 - 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de
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