Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht

Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare 
geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz 
abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist 
seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer 
Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung 
soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.

Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die 
wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die Honorare der 
Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls erhöht. Sie 
orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem 
werden die Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die 
allgemeine Gehaltsentwicklung seit 2004 angepasst.

Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum 
einen die Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der 
Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die zu höheren Aufwendungen der 
Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und 
Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die 
Gebührenerhöhungen zu einer spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in 
der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in 
Deutschland zu sichern.


Zum Hintergrund:

Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der 
Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und 
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. 
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen 
Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von 
einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des 
Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr 
umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die 
seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer 
Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden 
Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das 
Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen 
Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht 
Berücksichtigung finden.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in 
Kraft treten.

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