Antiterrordatei: Bundesverfassungsgericht zieht klare Grenzen

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:


Die heutige Entscheidung reiht sich in die Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts ein, die seit dem 11. September 2001 immer wieder die 
Balance von Freiheit und Sicherheit austarieren musste und zieht wieder einmal 
klare Grenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung unter Berufung auf das 
informationelle Trennungsprinzip den Ausnahmecharakter des Austausches von 
Daten zwischen Polizeien und Diensten betont. Auch im Zeichen der 
Terrorbekämpfung darf es keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von 
Polizeien und Diensten geben.

Vor dem Hintergrund der Reichweite der erfassten Personenkreise - weit im 
Vorfeld von terroristischen Handlungen - wurde die Antiterrordatei für 
teilweise verfassungswidrig erklärt.

Alleine die Tatsache, dass seit Einführung der Antiterrordatei rund 18000 
Personen erfasst werden, zeigt wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen sind. 
Darauf hat das Bundesverfassungsgericht mit Nachdruck hingewiesen, indem es den 
Umfang der in der Datenbank erfassten Personenkreise für verfassungswidrig 
erklärt hat. Außerdem ist die Vielzahl der Behörden, die Zugriff auf die 
gemeinsamen Dateien haben, in der vorliegenden Form verfassungswidrig.

Die Vorgaben für die Erfassung in die Antiterrordatei müssen künftig so 
ausgestaltet werden, dass nicht auch Personen in der Datei landen, denen man 
wirklich nicht vorwerfen kann, sie hätten etwas mit islamistischem Terrorismus 
zu tun.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich eine effektive 
Datenschutzkontrolle und Benachrichtigungspflichten angemahnt. Diese Vorgabe 
ebnet den Weg, der Anti-Terror-Bekämpfung insgesamt andere Maßstäbe der 
Transparenz anzulegen. Ein Vorbild findet sich in der Regelung zum sog. 
Lauschangriff in Art. 13 Grundgesetz.

Der Gesetzgeber ist gefordert, die Zeit bis Ende 2014 für eine sorgfältige 
Überprüfung der Antiterrordatei und zur Umsetzung der eindeutigen Vorgaben des 
Bundesverfassungsgerichts zu nutzen.

Bundesministerium der Justiz
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 - 18 580 9090
Telefax: 030 - 18 580 9046
E-Mail: pre...@bmj.bund.de
Internet: www.bmj.de<file://www.bmj.de>

Attachment: PM-Antiterrordatei.pdf
Description: PM-Antiterrordatei.pdf

_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
Pressemeldungen@lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an