<<PM_Berliner_Weltraumprotokoll.pdf>> Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet

Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein 
internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

"Das Berliner Weltraumprotokoll wird der Raumfahrtindustrie ein neues 
innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung stellen. Nationale 
Sicherungen wie Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt greifen oft zu kurz, weil 
sie in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Das neue Sicherungsrecht wird in 
ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. 
Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren. 

Bei Flugzeugen wird das internationale Sicherungsrecht bereits seit 2006 mit 
großem Erfolg genutzt. Das Berliner Protokoll weitet das internationale 
Sicherungsrecht auf Satelliten und Raumstationen aus. Ein Erfolgsmodell bekommt 
eine weitere Säule. Ich freue mich, dass die Bundesregierung Gastgeber dieser 
Diplomatischen Konferenz war."

Peter Hintze, der Koordinator der Bunderregierung für Luft- und Raumfahrt und 
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und 
Technologie, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung: 

"Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, einem der erfolgreichsten 
Wirtschaftsübereinkommen der letzten Jahrzehnte, ein weiteres Protokoll 
beizufügen. Wir bringen damit zugleich unsere Unterstützung der 
zukunftsweisenden Raumfahrttechnologie zum Ausdruck."

Zum Hintergrund:
Zu dem Abschluss einer Diplomatischen Konferenz ist in Berlin heute das 
"Berliner Weltraumprotokoll'" zum Übereinkommen von Kapstadt verabschiedet 
worden. Seit dem 27. Februar 2012 haben über 200 Vertreter aus 40 Staaten, 
Vertreter internationaler Organisationen sowie der Weltraumindustrie auf 
Einladung der Bundesregierung das Protokoll verhandelt. Heute wird es zusammen 
mit der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt. 

Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale 
Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter 
Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des 
Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem 
Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der 
Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen 
Annahme in Berlin weiterentwickelt. 

Das Berliner Weltraumprotokoll ist das dritte Protokoll zum Übereinkommen von 
Kapstadt. Mit diesem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht 
für hochwertige mobile Güter geschaffen, das - in ein internationales Register 
eingetragen - eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale 
Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder 
Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können 
daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das 
nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt. Durch das Berliner Weltraumprotokoll 
können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem 
internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit 
verwendet werden. Dies bringt Vorteile für Finanzierer, Kreditnehmer und 
Hersteller: Die Sicherheit der Kredite wird verbessert. Dadurch sinken die 
Finanzierungskosten, dies vermindert die Anschaffungskosten und steigert die 
Absatzchancen. Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 
Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist. 

Seit 2006 sind das Basisübereinkommen von Kapstadt und das erste der 
Protokolle, das Luftfahrtprotokoll, bereits in Kraft und mittlerweile von 51 
bzw. 44 Staaten ratifiziert worden. Auch die deutsche Wirtschaft nutzt die 
Möglichkeit, mit dem internationalen Sicherungsrecht auf Flugzeuge ihre Kredite 
zu besichern. Das zweite Protokoll betrifft Eisenbahnen. Derzeit wird die 
Errichtung des internationalen Registers vorbereitet, so dass auch das 
Eisenbahnprotokoll bald in kraft treten kann.

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