Präsident des Bundesfinanzhofs ernannt: 
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff 

Der Bundespräsident hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als 
Richter des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet und ihn zum Präsidenten des 
Bundesfinanzhofes ernannt.

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff war seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten 
Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am 
Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), davor als stellvertretendes Mitglied 
des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, als Richter am 
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter und später als 
Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem 
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem 
Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher 
Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, 
von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 
Rudolf Mellinghoff wurde 2006 die Ehrendoktorwürde der Ernst Moritz Arndt 
Universität Greifswald verliehen. Seit 2007 ist er Honorarprofessor der 
Eberhard Karls Universität Tübingen, an der er seit 2001 als Lehrbeauftragter 
tätig ist.

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