Leutheusser-Schnarrenberger: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden
Zur Eröffnung des 6. Münchner Erbrechts- und Deutschen Nachlassgerichtstags 2010 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in der bayerischen Landeshauptstadt: Das Bundesjustizministerium arbeitet gerade an einem Gesetzentwurf, der erbrechtliche Nachteile für nichteheliche Kinder beseitigen soll. Nichteheliche Kinder sind im Erbrecht bereits heute den ehelichen grundsätzlich gleichgestellt. Es gibt aber eine kleine Gruppe nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind und die noch nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Gesetzgeber 2009 aufgefordert, auch diese letzte Benachteiligung nichtehelicher Kinder zu beseitigen. Ich schlage deshalb vor, dass wir den Stichtag 1. Juli 1949 aufheben. Damit werden künftig auch die nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben, die vor Juli 1949 geboren sind. Das können wir für die Zukunft, aus verfassungsrechtlichen Gründen aber nur in sehr beschränktem Umfang für die Vergangenheit ändern. Mein Gesetzentwurf, der gerade für die Kabinettsbefassung vorbereitet wird, erfasst deshalb alle Erbfälle, die sich seit dem Urteil des EGMR ereignet haben. Ich halte das für einen guten Mittelweg zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen der bisherigen Erben und den berechtigten Interessen der nichtehelichen Kinder. Wenn das parlamentarische Verfahren zügig abläuft, könnte das Gesetz im Frühjahr 2011 verkündet werden und dann rückwirkend zum 29. Mai 2009 in Kraft treten. Im zusammenwachsenden Europa gibt es immer mehr Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug. Immer mehr Menschen nutzen die Freizügigkeit in der Europäischen Union, wohnen und arbeiten im Ausland, gründen Familien, erwerben Vermögen. Darum erarbeiten wir auf europäischer Ebene gerade eine Verordnung, mit der die Nachlassgestaltung und Nachlassabwicklung bei grenzüberschreitenden Fällen einfacher werden soll. Ziel sind vor allem einheitliche Regeln darüber, welches Erbrecht gilt und welche Stellen darüber entscheiden. Welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Fällen gilt - also etwa das deutsche, französische oder italienische -, soll sich künftig in erster Linie danach richten, wo der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings soll er durch eine Verfügung von Todes wegen auch das Recht des Staates wählen können, dem er angehört. Ein guter Vorschlag, der die Nachlassabwicklung europaweit vereinfachen wird, ist auch das Europäische Nachlasszeugnis. Mit einem solchen europäischen Erbschein könnte man in der gesamten Union einheitlich sein Erbrecht nachweisen. Die Ziele des Entwurfs, der seit Herbst 2009 auf dem Tisch liegt, sind richtig, im Detail muss einiges noch verhandelt werden. Ich bin optimistisch, dass wir dieses Projekt zu einem guten Abschluss bringen, auch wenn die Diskussion über manche Einzelheiten sicher noch etwas Zeit brauc <<1806_Erbrecht.pdf>> ht. ---------------------------- Pressestelle Bundesministerium der Justiz Mohrenstraße 37 10117 Berlin ---------------------------- Tel.: 18580-9030 Fax: 18580-9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de
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